Hockenheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Stadt Hockenheim ist verpflichtet, Flüchtlingen im Anschluss an ihr Asylverfahren beziehungsweise spätestens nach zwei Jahren geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen (sog. Anschlussunterbringung). Um diese Verpflichtung zu erfüllen, bringt die Stadt Hockenheim im Gebäude Obere Hauptstraße 10 bis Ende März bis zu elf Flüchtlinge unter. Bei den Menschen, die in die Obere Hauptstraße 10 einziehen, handelt es sich um Personen, die meist schon längere Zeit in der Bundesrepublik wohnen und die sich hier bereits eingelebt haben.
Zum Hintergrund: Die Stadt Hockenheim saniert ab April das bisher schon als Flüchtlingsunterkunft genutzte Gebäude im Pfälzer Ring 20, um dem Bedarf zukünftig gerecht zu werden. Die Sanierung des Gebäudes setzt voraus, dass die derzeit darin wohnenden Personen anderweitig untergebracht werden. Die Stadtverwaltung Hockenheim hat die Anwohner in der näheren Umgebung der Oberen Hauptstraße 10 mit einem Brief über den bevorstehenden Bezug informiert. Außerdem wurde er in der Bürger-Informationsveranstaltung am 17. Februar 2016 in der Stadthalle Hockenheim angekündigt.