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Germersheim – Kreis ist auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorbereitet

Germersheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Unterbringung und Versorgung von minderjährigen Flüchtlingskindern und jugendlichen Flüchtlingen, die ohne Begleitung hier ankommen, stellt die Jugendämter vor neue Herausforderungen. „Derzeit kümmert sich unser Jugendamt um 14 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, berichtete Landrat Dr. Fritz Brechtel. Doch diese Zahl wird deutlich ansteigen. „Im Landkreis Germersheim werden in diesem Jahr nach den aktuellsten Berechnungen insgesamt voraussichtlich 65 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erwartet. Bis letzte Woche sind wir noch von 34 ausgegangen“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete Dietmar Seefeldt.

Seit dem 1. November gilt ein neues, bundesweites Verteilungsverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf die Länder. Bis ausreichend Schwerpunktjugendämter in Rheinland-Pfalz installiert sind, ist von nun an jedes Jugendamt im Land für die vorläufige Inobhutnahme dieser Kinder und Jugendlichen zuständig ist. Das Jugendamt des Kreises Germersheim ist gut vorbereitet. Jugendamtsleiterin Sabine Heyn: „Die Jugendlichen, die zu uns kommen, sind relativ selbstständig. Sie brauchen meist keine Rundum-Betreuung in Heimen. Daher haben wir in einem kreiseigenen Gebäude Wohnraum herrichten lassen, in dem mehrere Not- Wohngruppen eingerichtet werden. Mitarbeiter eines freien Trägers kümmern sich dort um die Minderjährigen.

„Obdachlosigkeit zu vermeiden und diese jungen Menschen gut betreut zu wissen, ist natürlich das Ziel“, so Landrat Brechtel, „Daher ist die gefundene Lösung ideal.“ Auch für Mädchen gibt es anderenorts bereits eine passende Wohngruppe. Die Kosten für die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden vom Land übernommen. Eine Heimunterbringung kostet pro Person monatlich ca. 5.000 bis 6.000 Euro, die Unterbringung in einer Wohngruppe 2.500 bis 2.700 Euro. Das neue Gesetz fordert nicht nur die Unterbringung und Versorgung der Minderjährigen durch den Kreis. „Wir übernehmen Erstaufnahme-Aufgaben, d.h. wir müssen sie registrieren, sie also in Zusammenarbeit mit der Polizei erkennungsdienstlich behandeln, das Gesundheitsamt muss Gesundheitschecks durchführen. Darüber hinaus ist es eine dauerhafte Aufgabe für die nächsten Jahre, den traumatisierten jungen Menschen Anschlusshilfen, zum Beispiel traumapädagogische Unterstützung, anzubieten. Dafür benötigen wir qualifiziertes Personal und die entsprechende Finanzausstattung, um dieses bezahlen zu können“, ergänzte Seefeldt.

Landrat Dr. Fritz Brechtel wird die Mitglieder des Kreisausschuss gezielt über diese neuen Aufgaben informieren und verdeutlichen, dass eine damit verbundene Stellenmehrung unumgänglich ist: „Wir legen – unabhängig von dem Thema unbegleitete Minderjährige – bei der Versorgung der uns vom Land zugewiesenen Flüchtlinge gewaltig drauf. Zwischen 1.000 und 1.200 Euro benötigen wir generell pro Flüchtling pro Monat. Das Land erstattet 513 Euro. Deshalb fordern wir das Land auf, die vom Bund zugesagten 670 Euro pro Flüchtling zusätzlich direkt an die Kreise und Städte weiterzugeben. Ansonsten steigt das Defizit unserer Haushalte unaufhaltsam.“

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