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Heidelberg – Bürgerbeteiligung zu Windenergie in Heidelberg gestartet – Online-Beteiligung läuft bis 15. November

Heidelberg / Metroolregion Rhein-Neckar – Wo dürfen in Heidelberg Windenergieanlagen entstehen und wo nicht? Darüber möchten die Stadt Heidelberg und der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren und bieten verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten an. Auf der städtischen Webseite www.heidelberg-windenergie.de findet bis Sonntag, 15. November 2015, ein Online-Dialog zu möglichen Windenergie-Standorten in Heidelberg statt. Die Teilnehmenden können sich zu einzelnen Flächen äußern – beispielsweise unter den Blickwinkeln „Landschaftsbild“, „Natur- und Artenschutz“ oder „Wohnort und Lebensumfeld“. Aber auch standortübergreifende Hinweise sind möglich.

Den Auftakt für die Bürgerbeteiligung in Heidelberg bildete eine öffentliche Informationsveranstaltung des Nachbarschaftsverbands und der Stadt am 15. Oktober. Bürgermeister Wolfgang Erichson ermutigte die rund 90 Interessierten im Bürgerzentrum Kirchheim dazu, sich einzubringen und auch andere zur Teilnahme zu animieren: „Die Stadt ist aufgefordert, bis zum kommenden Frühjahr Stellung zum ,Flächennutzungsplan Windenergie‘ zu beziehen, den der Nachbarschaftsverband entwickelt. Daher ist es uns auch wichtig zu erfahren, was aus Sicht der Heidelberger Bürgerinnen und Bürger für beziehungsweise gegen die möglichen Standorte spricht.“

Martin Müller, Geschäftsführer des Nachbarschaftsverbands, betonte: „Mit dem Flächennutzungsplan haben wir die Möglichkeit, den Ausbau von Windenergie verträglich zu steuern. Denn wenn in absehbarer Zeit in unserem Verbandsgebiet das Bauverbot für Windenergieanlagen entfällt, wären solche Anlagen rechtlich theoretisch überall möglich. Mit dem Flächennutzungsplan weisen wir Konzentrationszonen aus, auf denen künftig Windräder entstehen könnten. Außerhalb davon bleiben Windenergieanlagen dann dauerhaft ausgeschlossen.“

Vielfältige Möglichkeiten zur Beteiligung

Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim und die Stadt Heidelberg bieten vielfältige Möglichkeiten, sich über den „Flächennutzungsplan Windenergie“ zu informieren und an den beiden Bürgerbeteiligungsverfahren teilzunehmen:

  •  Online-Dialog: Unter www.heidelberg-windenergie.de lädt die Stadt Heidelberg vier Wochen lang bis 15. November zur Teilnahme am Online-Dialog ein.
  •  Auslage des Planungsentwurfs: Bis 16. November sind der Planentwurf, die Fotomontagen und umfassende Informationen auf www.nachbarschaftsverband.de verfügbar. Darüber hinaus liegt der Planentwurf im Heidelberger Technischen Bürgeramt, Gebäude Prinz-Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, öffentlich einsehbar aus. Die Öffnungszeiten sind montags und freitags 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs 8 bis 16 Uhr sowie donnerstags 8 bis 17.30 Uhr.
  •  Schriftliche Stellungnahme: Bis 16. November können Bürgerinnen und Bürger beim Nachbarschaftsverband ihre Stellungnahme schriftlich einreichen per E-Mail an nachbarschaftsverband@mannheim.de oder postalisch an den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim, Collinistraße 1, 68161 Mannheim. Weitere Informationen unter www.nachbarschaftsverband.de.
  •  Abschlussveranstaltung: Die Stadt Heidelberg lädt im Anschluss an die Online-Beteiligung im Dezember zu einer abschließenden Bürgerveranstaltung ein, bei der eine Auswertung des Online-Dialogs präsentiert wird. Ort und Uhrzeit werden noch bekannt gegeben.

Planentwurf enthält sieben zu diskutierende Standorte für Heidelberg

Hintergrund ist, dass der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim aktuell einen „Flächennutzungsplan Windenergie“ für seine 18 Mitgliedskommunen erstellt. Ein erster Planentwurf enthält sieben mögliche Flächen auf Heidelberger Gemarkung, wo künftig Windräder gebaut werden könnten: Grenzhof Ost (Konzentrationszone 5), Kirchheimer Mühle (Konzentrationszone 7), Hoher Nistler (Konzentrationszone 12), Weißer Stein Süd (Konzentrationszone 13), Lammerskopf (Konzentrationszone 14), Auerhahnkopf (Konzentrationszone 15) und Drei Eichen (Konzentrationszone 16).

Momentan sind Windenergieanlagen aufgrund des noch gültigen Teilregionalplans „Windenergie“ rechtlich nicht zulässig. Dieses Bauverbot wird jedoch in absehbarer Zeit mit dem neuen Teilregionalplan entfallen. Damit werden Windenergieanlagen grundsätzlich überall möglich sein, solange keine sonstigen öffentlichen Belange entgegenstehen. Eine gezielte und verträgliche Standortsteuerung ist dann nur über einen Flächennutzungsplan möglich. Im Flächennutzungsplan können sogenannte Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen werden – außerhalb dieser Flächenbereiche wären Windenergieanlagen dann unzulässig.

 

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