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Neustadt an der Weinstraße – Aus der Sitzung des Stadtrats am 15. Oktober 2015

Panorama_2Neustadt an der Weinstraße/Metropolregion Rhein-Neckar. Für die weitere Schaffung von Flüchtlingsunterkünften hat der Stadtrat außerplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro beschlossen. Bisher hat Neustadt an der Weinstraße 421 Flüchtlinge aufgenommen. Nach einer Einschätzung des Landes ist noch in diesem Jahr mit einer Zuweisung von zusätzlich 250 bis 350 Personen zu rechnen. Für 2016 werden weitere 1.000 Flüchtlinge prognostiziert.

Konkret sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Umnutzung der Schöntalschule. Das ehemalige Hauptschulgebäude sollte zu einer Grundschule umgebaut werden. Diese Pläne werden nun zurückgestellt und die Räume für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Dazu sind unter anderem brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich. Der Gesamtaufwand wird auf 270.000 Euro geschätzt. Nach einem ersten Bauabschnitt sollen im Dezember 2015 30 Plätze, ab März 2016 nach Beendigung eines zweiten Bauabschnitts nochmals 50 Plätze zur Verfügung stehen, so dass in dem Gebäude insgesamt Platz für 80 Flüchtlinge ist.

Zudem soll ein leer stehendes Gebäude in der Mußbacher Kleingasse für 800.000 Euro erworben und umgebaut werden. Dort sollen einmal rund 30 Personen wohnen. Platz für acht Personen wird in einem Einfamilienhaus in Geinheim in der Gäustraße 6 sein. Dieser Ankauf kostet 80.000 Euro.

Zur Errichtung von zwei Gemeinschaftsunterkünften sollen insgesamt 45 gebrauchte Container von landwirtschaftlichen Betrieben sowie fünf neue Dusch- und Sanitärcontainer erworben werden. Die gebrauchten Container müssen teilweise saniert werden. In den geplanten Unterkünften können bis zu 88 Personen untergebracht werden. Für den Ankauf der Container sowie deren Sanierung sowie die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen für die Unterkünfte sind nun insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von rund 650.000 Euro erforderlich. Mit Beschluss vom 17. September 2015 waren für solche Anlagen bereits 300.000 Euro außerplanmäßig zur Verfügung gestellt worden.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen gab die Umweltabteilung einen Sachstand zur Sanierung des ehemaligen EVV-Geländes (Schrotthandel und Recycling) am Winzinger Knoten. Das Gelände gehört der Bahn. Sie wurde 2013 verpflichtet, einen Sanierungsplan aufzustellen. Die Gesamterkundung erfolgt nach einem 3-Stufen-Plan. Davon ist bislang die erste Stufe abgeschlossen:

1. Untersuchung des Grundwassers an vorhandenen, ca. 20 bis 30 Meter tiefen Messstellen. Die Ergebnisse wiesen an mehreren Standorten Kontaminationen auf, insbesondere in der südwestlichen Ecke des Untersuchungsgebietes.
2. Da die nun vorliegenden Ergebnisse nicht ausreichen, um Aufschluss über mögliche Gefährdungen tieferer Grundwasserhorizonte zu erhalten, soll auf Drängen der Umweltabteilung nun ergänzend zunächst eine 50m-Bohrung durchgeführt werden. Hierfür läuft das Genehmigungsverfahren. Bezüglich offenerer Fragen soll mit dem Landesamt für Geologie und Bergbau kooperiert werden, damit fundierte Aussagen zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen im Untergrund getroffen werden können. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Februar oder März vorliegen. Die SGD schlägt eine anschließende Präsentation unter Beteiligung des Stadtrates, des Umweltausschusses und der Öffentlichkeit im April oder Mai vor.
3. Im Falle einer Kontamination an der 50 Meter-Messstelle werden weitere 50 Meter-Bohrungen erforderlich. Wenn dies nicht der Fall ist, wäre der „50-Meter-Prozess“ abgeschlossen und man konzentriert sich auf die oberen Schichten.

Die Straßen auf dem ehemaligen IBAG-Gelände, das derzeit neu bebaut wird, werden einheitlich den Namen „Am Speyerbach“ erhalten. Dies dient vor allem den Gründen der Übersichtlichkeit.

Seit der geltenden Neufassung des § 69 Abs. 7 SchulG ab dem 1. August 2012 soll bei Förderschulen mit großem Einzugsbereich eine Beteiligung an den Kosten der Beförderung erfolgen. Die Beteiligung kann bis zur Hälfte der auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt entfallenen Kosten betragen.

Die Kreisverwaltungen Germersheim, Südliche Weinstraße und Bad Dürkheim, sowie die Stadtverwaltungen Landau in der Pfalz und Neustadt an der Weinstraße haben aus diesem Grund eine gemeinsame Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung erarbeitet. Sie soll rückwirkend zum Schuljahresbeginn 2014/2015 abgeschlossen werden.

Als „Förderschule mit großem Einzugsbereich“ werden alle Schulen angesehen, die von Schülerinnen und Schüler weiterer Landkreise und kreisfreier Städte besucht werden und dabei die Anzahl auswärtiger Schülerinnen und Schüler der zu beteiligenden Körperschaften zum Stichtag insgesamt mindestens 10 Schüler erreicht. Bei der Stadt Neustadt an der Weinstraße betrifft dies die Schubert-Schule (Förderschwerpunkt Lernen). Im Schuljahr 2014/2015 gab es zum Stichtag nur neun Schülerinnen und Schüler aus anderen Kommunen.

Die beteiligten Gebietskörperschaften haben sich unter Berücksichtigung der im Einzelnen entstehenden Vor- und Nachteile aus den jeweiligen Zahlungsverpflichtungen auf eine Ausgleichsquote von 30 Prozent geeinigt. Fazit für Neustadt: Für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler anderer Landkreise oder kreisfreier Städte werden im Schuljahr 2014/2015 keine Einnahmen erzielt. Für die Beförderung von Neustädter Schülerinnen und Schüler durch andere Landkreise oder kreisfreie Städte entstehen im Schuljahr 2014/2015 rund 18.200 Euro Kosten, welche im Haushalt 2015 vorgesehen sind.

Parallel haben sich die CDU-Fraktion und die SPD-Franktion in Anträgen für die dauerhafte Installierung von Schulsozialarbeit an der Realschule plus ausgesprochen. Zur Begründung heißt es, dass dieses Angebot seit Jahren immer wieder befristet sei, bedingt durch eine befristete Landesförderung, was zu häufigen Personalwechseln beziehungsweise Kündigungen führe. In Zukunft sollen die aktuell 1,5 Stellen aus kommunalen Mitteln bezahlt werden. damit Kontinuität entsteht. Die CDU wünscht sich zudem, dass geprüft werden soll, ob die weitere Kooperation mit dem Diakonischen Werk sinnvoll ist oder die Beschäftigten nicht besser direkt bei der Stadt angestellt werden sollten.

Die SPD beantragte zudem, dass der Stadtrat einen Vertreter der IHK Pfalz einlädt, damit in einer der kommenden Sitzungen, aber noch in diesem Jahr, über die Ergebnisse und Ursachen der IHK-Standortumfrage 2015 diskutiert werden kann. Dabei soll es auch um Lösungsvorschläge gehen. Als Gäste möchte die SPD Mitglieder des Wirtschaftsbeirats, der Willkomm Gemeinschaft sowie die Aufsichtsräte und Geschäftsführer der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft und der TKS hinzubitten. Das sei in seinem Sinne, nichts spreche dagegen, sagte Oberbürgermeister Hans Georg Löffler. Bereits nach Veröffentlichung der Studie habe er erklärt, mit der IHK in den Dialog treten zu wollen. Man habe – wie auch beim letzten Mal – die Ergebnisse ernst genommen und reagiert, zum Beispiel mit der Einrichtung des Bauberatungszentrums, einer zentralen Ansprechpartnerin für bauwillige Unternehmen und einer neuen Wirtschaftsförderin.

Behandelt wurde auf Antrag aller Stadtratsfaktionen die Frage, ob sich Neustadt an der Weinstraße für die nächste Landesgartenschau 2022 bewerben soll. Das Ergebnis war einstimmig: alle Ratsmitglieder sind dafür, beim Land Interesse zu bekunden. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2016. In der Begründung heißt es unter anderem, dass Landesgartenschauen Projekte mit überregionaler Bedeutung seien und dem Imagezuwachs dienen. Infrastrukturmaßnahmen seien schneller umsetzbar. Sie seien daher mehr als das Ausstellen von Gärten, Blumen und Gartenbau, sondern ein Motor für die Entwicklung einer Kommune. Umliegende Städte wie Deidesheim, Lambrecht oder die Verbandsgemeinden Maikammer und Edenkoben könnten sich an der Bewerbung beteiligen, denn nach den neuen Bewerbungsleitlinien würden die Ziele mehr mit dem Thema „Region und touristische Entwicklungen“ in Verbindung zu bringen sein. Auf Vorschlag von Oberbürgermeister Löffler wird ein Projektbüro beauftragt, dass Empfehlungen für eine Bewerbung erarbeiten soll. Dafür werden 100.000 Euro nachfinanziert.

Die Koalitionsfraktionen stellten einen gemeinsamen Antrag, eine Studie zur Untersuchung des Status Quo der Grundwasserneubildung in Neustadt in Auftrag zu geben. In der Begründung heißt es: Die Landwirtschaft im Raum Neustadt ist zunehmend mit Ertragsveränderungen konfrontiert. Saisonale Verlagerungen der Niederschläge führen zum Teil zu dauerhaften Trockenperioden. Die Ergebnisse: Das Welken der Kulturpflanzen bis hin zu vorzeitigem Blattverlust. Die Folge: Ertragsminderungen und -ausfälle. Mit Hilfe der Studie sollen ein Maßnahmenkatalog zur Eindämmung erarbeitet und die Kosten zur Umsetzung abgeschätzt werden. Der nächste Schritt: Angebote einholen um die Kosten zu ermitteln.

Wirtschaftsförderin Anna-Lena Schatten berichtete, dass die Telekom in den nächsten drei Jahren den Breitbandausbau im Vorwahlbereich 06321 realisieren will, ohne kommunale Kostenbeteiligung. Da sie derzeit zudem den so genannten VSDL/Vectoring-Ausbau technisch vorbereite, könnten sich die Bandbreiten auf bis zu 100 Mbit/s (download) und bis zu 40 Mbit/s (upload) erhöhen. Speyerdorf und Duttweiler werden von der Firma Inexio versorgt. Dort konnten ausreichend Verträge abgeschlossen werden.
Außerdem soll auf Betreiben der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft, ggf. in Kooperation mit der Willkomm Gemeinschaft, freies WLAN in der Innenstadt zur Verfügung gestellt werden. Die Gesellschaft führt diesbezüglich Gespräche mit der Initiative Freifunk. Als Zeithorizont für die Realisierung sind zwei Wochen anvisiert.

Zum nicht-öffentlichen Teil:

Um die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts für die Stadt wird sich ein Unternehmen aus München kümmern. Es soll rund 72.000 Euro kosten. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 18. November 2014 auf Antrag von Bündnis90/Die Grünen die Erstellung eines solchen Konzepts beschlossen, das zu 65 Prozent vom Bundesumweltministerium gefördert wird (Projektlaufzeit 1. November 2015 bis 31. Oktober 2016). Mit dem geplanten integrierten Klimaschutzkonzept sollen die Weichen für eine klimaneutrale Kommune gestellt werden mit dem Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent.

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