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Mannheim – Auslandsgeschäft Gefälschte Dokumente der US-Steuerbehörde im Umlauf

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 8. Juli 2015. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar warnt aktuell vor gefälschten Dokumente der US-amerikanischen Steuerbehörde (Internal Revenue Service IRS). In E-Mails oder per Fax wird der Empfänger dazu aufgefordert, das sogenannte W-8BEN-Formular auszufüllen und zusammen mit einer Kopie des Reisepasses an die Behörde zurückzufaxen. Als Absender wird das „Department of Treasury Internal Revenue Service“ oder das „United States Dept. of Treasury” genannt. Mit den gefälschten Dokumenten wird versucht an persönliche Daten sowie an Bankverbindungen der Geschädigten zu kommen. Das Formular dient zum Nachweis des wirtschaftlich Berechtigten zum Zwecke der Befreiung bzw. Reduktion der US-amerikanischen Quellensteuer.
Allerdings ist dieses üblicherweise nicht bei der Steuerbehörde, sondern der jeweiligen Zahlstelle einzureichen; auch sind dem IRS keine persönlichen Dokumente wie der Reisepass vorzulegen. Ebenso auf den ersten Blick erkennbar: Das Original-W-8BEN-Formular ist acht Seiten, das gefälschte Dokument nur eine bis zwei Seiten lang. Weitere Informationen unter www.rhein-neckar.ihk24.de, Dokumentnummer 2681876

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