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Frankenthal – Polizeibericht aus Frankenthal und Umgebung

Frankenthal / Metropolregion Rhein Neckar –

(Frankenthal) Mit fast 1,7 Promille auf Fahrrad unterwegs

 

Ein 70-jähriger Fahrradfahrer fiel Beamten der Polizei Frankenthal auf, als er am Donnerstagnachmittag die Oggersheimer Straße in Studernheim befuhr. Der Frankenthaler fuhr so unsicher, dass er fast die gesamte Fahrbahnbreite benötigte. Die Polizeikontrolle zeigte den Grund: der Mann war mit fast 1,7 Promille unterwegs. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.

In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als  absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar.

Bereits mit einem Alkoholwert zwischen  0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine „relative Fahruntüchtigkeit“ vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der „absoluten Fahruntüchtigkeit“ ab 1,6 Promille,  „relativ Fahruntüchtig“ wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.

 

(Frankenthal) Fahrradstreife in Sachen Verkehrssicherheit unterwegs

 

Wie angekündigt führte die Polizei Frankenthal am gestrigen Tag wieder Fahrradstreifen im Innenstadtbereich durch. Dabei mussten die Beamten oft tätig werden, und Verkehrsverstöße ahnden. Gegen 15 Autofahrer wurde ein Verwarngeld fällig, da sie ohne Sicherheitsgurt unterwegs waren. Ein Fahrer nutzte während der Fahrt sein Mobiltelefon. Der Mann muss mit einem Bußgeld von 60 € sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Auch in den nächsten Tagen werden weiter Fahrradstreifen im Innenstadtbereich durchgeführt!

 

(Maxdorf) VW-Golf aufgebrochen, Ladekabel entwendet

In der Nacht zum Donnerstag, 19.03.2015, brachen unbekannte Täter einen in der Friedrich-Ebert-Straße abgestellten VW-Golf auf. Sie entwendeten aus dem Fahrzeug ein I-Phone-Ladekabel im Wert von ca. 15,- €. Der hinterlassene Sachaden an dem Fahrzeug wird auf ca. 100,- € geschätzt.

 

(Fußgönheim) Fallrohr beschädigt und weitergefahren

Am Donnerstag, 19.03.2015, gegen 18.20 Uhr, kam der noch unbekannte Fahrer eines roten Klein-PKW in der Speyerer Straße nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte mit seinem Fahrzeug gegen das Fallrohr eines Wohnhauses. Nach Aussage eines Zeugen sei der Fahrer, bei dem es sich um einen kleinen älteren Mann gehandelt haben soll, anschließend ausgestiegen, hätte sich den Schaden angesehen, sei dann aber wieder eingestiegen und weggefahren.

Das Kennzeichen des Fahrzeugs ist nicht bekannt. Der Schaden an dem Rohr beträgt ca. 500,- €.

Hinweise bitte an die Polizeiwache Maxdorf unter 06237/934-100 bzw. die Polizeiinspektion Frankenthal unter 06233/313-0.

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