Heidelberg/ Metropolregion Rhein-Neckar.Damit können Arbeitgeber ehemalige Mitarbeiter unterstützen
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein erheblicher Einschnitt. Eine nachfolgende Arbeitslosigkeit wirft wichtige Fragen auf: Wie kann der Lebensunterhalt bestritten werden? Wie wird der weitere berufliche Weg aussehen? Die Fokussierung auf die anstehenden beruflichen Schritte gelingt am besten dann, wenn die finanziellen Fragen geklärt sind.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihre ehemaligen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter unterstützen, indem sie die für die Agentur für Arbeit erforderliche Arbeitsbescheinigung zeitnah ausfüllen. Nur dann kann von der Arbeitsagentur rechtzeitig das Arbeitslosengeld berechnet und ausgezahlt werden.
Wichtig: Die Arbeitsbescheinigung sollte unmittelbar nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Es ist nicht erforderlich den letzten Entgeltzeitraum zu bescheinigen, wenn dieser erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses abgerechnet wird.
Seit 2014 kann die Bescheinigung auch schnell und unkompliziert elektronisch ausgestellt werden.
Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/ in der Rubrik Unternehmen eService – Projekt BEA.