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Südliche Weinstraße – Aufruf des Jugendamtes SÜW

Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollten Rahmenvereinbarung zum präventiven Kinderschutz beitreten – Flyer zur Umsetzung ab sofort erhältlich

Alle Träger, wie Kommunen und Kirchengemeinden, Vereine, Verbände und Initiativen, die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise Jugendfreizeiten, Übungsstunden und Spielfeste anbieten, haben mit dem Kreisjugendamt eine Vereinbarung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes zu schließen.

Anliegen des Gesetzgebers ist es, das erweiterte Führungszeugnis als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern zu etablieren, um Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Laut Gesetz soll dies über Vereinbarungen, die die zuständigen Jugendämter mit allen Trägern der Jugendhilfe zu schließen haben, sichergestellt werden.

Um diesbezüglich eine Vielzahl von Einzelvereinbarungen mit all den Trägern und allen Jugendämtern im Land zu vermeiden, ist für Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung zum § 72a SGB VIII abgeschlossen worden. Dieser ist der Landkreis Südliche Weinstraße beigetreten. Das Kreisjugendamt hat nun sicher zu stellen, dass alle von ihm geförderten Träger die Verpflichtungen im Sinne des § 72a SGB VIII eingehen.

Dem Aufruf des Kreisjugendamtes SÜW an alle örtlich organisierten Träger von Jugendhilfemaßnahmen zur Erklärung des Beitritts, sind bereits zahlreiche Kommunen, Kirchengemeinden und Vereine gefolgt.
Das Landesjugendamt hat zwischenzeitlich eine kurze Übersichtsbroschüre für Jugendverbände und Vereine zu dieser Thematik erstellt. Diese soll als Hilfestellung der Vorstandsarbeit zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes dienen. Aufgeführt werden die Kerntätigkeiten von ehrenamtlichen und nebenamtlichen Tätigen, für die eine vorherige Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist. Außerdem sind Prüfkriterien für die Einschätzung weiterer Tätigkeiten aufgelistet. Der Flyer kann ab sofort beim Kreisjugendamt angefordert werden.

Alle freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die sich noch nicht mit dem Kreisjugendamt in Verbindung gesetzt haben, werden darauf hingewiesen, der Vereinbarung beizutreten. Das Kreisjugendamt geht davon aus, dass alle in der Kinder- und Jugendhilfe Tätigen dem Schutzbedürfnis von Minderjährigen Rechnung tragen werden.

Ansprechpartnerin für alle freien Träger der Jugendarbeit ist Yvonne Möndel vom Kreisjugendamt, Tel.: 06341 940 467. Hier kann auch die Übersichtsbroschüre angefordert werden.

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