Mannheim,Metropolregion Rhein-Neckar.Am 23. Juni 2014, gg. 21:30 Uhr, hat die Bundespolizei im Mannheimer Hauptbahnhof einen 28-jährigen Deutschen festgenommen.
Die Beamten haben bei einer routinemäßigen Überprüfung festgestellt, dass er von der Staatsanwaltschaft Mannheim mit einem Haftbefehl wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln gesucht wurde. Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 270 Euro oder ersatzweise 20 Tage Haft. Da er den geforderten Betrag nicht bezahlen konnte, wurde er gegen 00:00 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Mannheim eingeliefert.
Wenige Stunden später, kurz nach Mitternacht, konnten Bundespolizisten einen weiteren Mann festnehmen. Auch dieser wurde im Hauptbahnhof kontrolliert. Gegen den 25-Jährigen bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Bandendiebstahl. Das Amtsgericht verurteilte ihn zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 830 Euro. Zusätzlich hat der wohnsitzlose Mann die Verfahrenskosten in Höhe von 7696 Euro zu begleichen. Da er die Geldstrafe vor Ort entrichten konnte, entging er einer Freiheitstrafe von 83 Tagen und wurde im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wieder auf freiem Fuß belassen. Die Verfahrenskosten blieben weiterhin offen.