Heidelberg – Pendlerströme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte im Bezirk der Arbeitsagentur Heidelberg

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Nach der aktuellen Pendlerstatistik hatten knapp 235.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ihren Arbeitsplatz im Bezirk der Agentur für Arbeit Heidelberg. Von diesen wohnten auch rund 161.000 Männer und Frauen hier – 33.000 im Stadtgebiet Heidelberg und 128.000 im Rhein-Neckar-Kreis.

Im Stadtkreis Heidelberg hatten 84.000 Personen ihren Arbeitsplatz, davon wohnen 62.000 im Agenturbezirk; im Rhein-Neckar-Kreis waren es 151.500 – knapp zwei Drittel davon (99.000) wohnen auch im Agenturbezirk.

Wie viel es jedoch insgesamt an „Bewegung“ auf dem Weg zum Arbeitsplatz gibt, wird deutlich, wenn man das Geschehen auf Stadt- und Gemeindeebene betrachtet. Hier werden die sogenannten „Binnenpendler“ gezählt, das sind Personen, die innerhalb des Agenturbezirks wohnen und hier auch ihren Arbeitsplatz haben – aber nicht in der Wohnortgemeinde:
Über 179.000 der im Bezirk der Heidelberger Arbeitsagentur wohnenden und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verlassen auf dem Weg zur Arbeit ihren Wohnort.

Im Saldo mehr Ein- als Auspendler gibt es im insbesondere im Gebiet der Stadt Heidelberg (plus 39.771) und daneben u.a. auch in Walldorf (12.140), Wiesloch (5.308), Weinheim (4.392), St. Leon-Rot (1.681) und Ladenburg (796).
In anderen Städten und Gemeinden ist dagegen die Zahl der Auspendler höher, führend hier Leimen (plus 5.862), dann Sandhausen (4.009), Oftersheim (3.390), Brühl (3.178), Hemsbach (3.130) und Dielheim (2.759).

Überregional ergibt sich dieses Bild:
Es kamen 74.500 von einem Wohnort außerhalb des Bezirks der Heidelberger Arbeitsagentur zur Arbeit hierher – diese werden als „Einpendler“ bezeichnet.
Den Agenturbezirk Heidelberg verließen dagegen fast 81.000 „Auspendler“, um zu ihrer Arbeitsstelle in angrenzenden oder auch weiter entfernten Arbeitsagenturbezirken zu kommen.

Zahlen: Stichtag 30.6.2013 (vorläufige Zahlen). Pendlerdaten sind auf die Merkmale beschränkt, die im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung erhoben werden. Sie werden wegen des hohen Erstellungsaufwands nur jeweils einmal jährlich ausgewertet. Es gibt gewisse Unschärfen, so z.B. bei einzelnen Beschäftigten mit Erst- und Zweitwohnsitz. Auspendler in das Ausland können nicht nachgewiesen werden.

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