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Viernheim – Grundsteuererhöhung:Das ist nicht normal: Fast zwei Drittel der Steuereinnahmen muss Viernheim wieder abgeben!

Viernheim /Metropolregion Rhein-Neckar – Grundsteuererhöhung – Kreisumlage von 20 Mio. € reißt großes Loch in Stadtkasse

Bürgermeister Matthias Baaß fordert gerechte Finanzausstattung der Gemeinden und Landkreise: „Sonst gehen wir dem Abgrund entgegen!“

Die Grundsteuererhöhung schmerzt viele Hauseigentümer zu Recht. Die Aufregung ist verständlich, denn die Anhebung des Steuerhebesatzes von 280 % auf 450 % kann man durchaus als nicht „normal“ bezeichnen. Doch leider vergisst man dabei die Tatsache, dass die Umstände zur drastischen Anhebung des Hebesatzes auch alles andere als „normal“ sind.

Das Grundproblem ist, dass den Städten und Gemeinden nicht mehr genügend Geld zur Verfügung steht. „Schön wäre es, wenn Steuereinnahmen der Stadt Viernheim grundsätzlich auch den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt zugute kämen, in Viernheim bleiben würden. Dem ist aber nicht so. Leider. Das ist nicht normal“, betont Bürgermeister Matthias Baaß immer wieder – landauf, landab.

Die Ursache dieser „Abnormalität“ ist, dass fast zwei Drittel der Steuereinnahmen von Viernheim abfließen! „Deshalb muss das derzeitige Steuereinnahme-Verteilungsmodell, selbst für Insider kaum noch überschaubar und manchmal ein Buch mit sieben Siegeln, auf den Prüfstand. Die Finanzausstattung muss neu geregelt und gesichert werden, damit die Gemeinden und Landkreise auch in Zukunft ihre Aufgaben erfüllen können. Sonst gehen wir dem Abgrund entgegen“, spricht der Bürgermeister mit deutlichen Worten. Wer denkt, dass Steuern, die von der Stadt Viernheim erhoben werden, auch in Viernheim bleiben, liegt falsch!

Bürger legen Widerspruch ein, fragen nach Gründen der Hebesatzerhöhung
Einige Bürger haben nach Erhalt ihres Grundsteuerbescheides Widerspruch eingelegt und gleichzeitig nach Gründen der drastischen Erhöhung des Hebesatzes über 60 % gefragt.

Die für alle Grundstückseigentümer schmerzlichen Mehrausgaben kann man nachvollziehen, wenn man sich näher mit der Finanzsituation unserer Stadt oder allen anderen hessischen Städten, Gemeinden und Landkreisen befasst.

Seit 2009 schließt das Jahresbudget der Stadt Viernheim mit einem Minus zwischen 6 und 10 Millionen € ab. Anlass dafür sind im Wesentlichen der Stadt von anderen politischen Ebenen übertragene Aufgaben, die der Kreis Bergstraße oder die Stadt Viernheim zu erfüllen haben. „Diese müssen wir finanzieren, ohne die dafür nötigen Mittel in ausreichendem Umfang zu erhalten. Der Kreis Bergstraße fordert wegen dieser Situation von der Stadt Viernheim eine hohe Kreisumlage. Gegenwärtig ca. 20 Millionen € pro Jahr! Die Stadt Viernheim sieht sich gezwungen, ebenfalls alle noch einigermaßen vertretbaren Möglichkeiten zu nutzen, um die Etatsituation zu verbessern“, so der Bürgermeister.

Mit den Beschlüssen vom Dezember 2012 (u.a. Erhöhung der Grundsteuer und verschiedenen Sparmaßnahmen) ist es gelungen, das Minus um 4 Millionen € auf jetzt 8 Millionen € zu reduzieren.

Fast Zwei Drittel der Steuereinnahmen muss Viernheim abgeben!
20 Millionen jährlich alleine an den Landkreis!

Innerhalb eines wenig überschaubaren und damit komplizierten Steuereinnahme-Verteilungsmodells gehen leider 2/3 der Steuereinnahmen von Viernheim weg!
So erhebt zum Beispiel jeder Landkreis eine Umlage von den Städten, die seinem Landkreis angehören, um damit seine Aufgaben zu finanzieren. „Im Kreis Bergstraße sind wir derzeit auf einem historischen Höchstniveau der Kreisumlage. Vom Gesamtetat der Stadt Viernheim in Höhe von ca. 50 Millionen € gehen im Jahr 2013 alleine 20 Millionen € an den Landkreis. Unsere Einnahmen an Grund- und Gewerbesteuer werden bis zu einer Höchstgrenze auf unsere Gesamteinnahmen angerechnet, erst ab Überschreiten dieser Grenze bleibt ein größerer Anteil bei uns. Diese Grenze überschreiten wir jetzt mit dieser Erhöhung, so dass die Mehreinnahmen an Grundsteuern in Viernheim bleiben. Jedenfalls solange diese Höchstgrenze vom hessischen Gesetzgeber nicht geändert wird“, gibt Baaß zu bedenken.

In diesem Zusammenhang gibt die städtische Presse- und Informationsstelle Antwort auf Fragen, die einige Bürger in ihren Widerspruchsschreiben gestellt haben:

Frage nach der rechtlichen Grundlage bzw. Anfechtbarkeit einer Hebesatzanhebung:
Die Gemeinden können nach § 94 der Hessischen Gemeindeordnung Steuersätze für jedes Haushaltsjahr festsetzen. Nach dem Grundsteuergesetz bestimmt die Gemeinde, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrages oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist. Der Steuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt.

Frage der Anfechtbarkeit? In welcher Höhe sind Hebesatzanhebungen zulässig?
Hier haben die deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichte klar entschieden. Erhöhungen wie in Viernheim sind nicht „sittenwidrig“, werden akzeptiert.

In der „Juristensprache“ heißt das:
Der autonome Entschließungsspielraum der Gemeinde ist zu beachten. Dieser findet seine Grenze im Willkürverbot bzw. in der “Erdrosselungswirkung” einer Steuer. Das Willkürverbot ist im Falle Viernheim gerade nicht verletzt.

Die Pressestelle nimmt Bezug auf einen Fall in Berlin und zitiert das Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 16.02.2011 (Az: 3 K 3096/07) bezüglich der Frage “Verfassungsmäßigkeit der Berliner Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes von 660 % auf 810 %”.
Schon in den Leitsätzen der Entscheidung wird klargestellt:
1. Die Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes in Höhe von 810 % verletzt nicht höherrangiges Recht. Auf einen Vergleich des Berliner Hebesatzes mit dem anderer Städte kommt es nicht an. Dieser ist an die Hebesätze anderer Gemeinden nicht gebunden.

2. Der Hebesatz zur Grundsteuer in der beschlossenen Höhe von 810 % hat keine erdrosselnde Wirkung. Die sich unter Anwendung dieses Hebesatzes ergebende Grundsteuer kann unter normalen Umständen von den Grundsteuerpflichtigen aufgebracht werden.

Wenn schon die seinerzeitige Berliner Hebesatz-Erhöhung auf 810% dem Fachgericht als rechtlich zulässig erschien, gilt dies erst recht für die in Viernheim vorgenommene, jetzige Erhöhung auf 450%.
Diese Erhöhung ist für Viernheim auch lebensnotwendig, da vom Bund bzw. Land Hessen immer mehr Aufgaben auf unsere Stadt übertragen wurden, ohne für einen gerechten Finanzausgleich zu sorgen, heißt es in der Pressemitteilung.

Wofür wird das zusätzliche Geld verwendet?
Da die Mehreinnahmen in den Gesamthaushalt der Stadt Viernheim einfließen, ist eine Aufschlüsselung der Verwendung der Mehreinnahmen nicht möglich.
Die Grundsteuer wird zur Finanzierung aller Aufgaben einer Stadt genutzt.
Allein ca. 1,2 Millionen € Mehraufwand hat Viernheim alleine durch das Bereitstellen zusätzlicher Krippenplätze zu verkraften, zu denen sich der Gesetzgeber verpflichtet hat. Dafür gibt es keine andere Gegenfinanzierung.

Welche Einsparungen sind geplant?
In einem “Einsparbuch” -ausgezeichnet vom Bund der Steuerzahler Hessen – können Interessierte die bisherigen Einsparungen nachlesen (http://www.viernheim.de/Einsparbuch-Stadt-Viernheim.einsparbuchstadtviernheim.0.html).
Weitere Einsparungen hat die Stadtverordneten-Versammlung am 14. Dezember vorherigen Jahres beschlossen.

Welchen Nutzen habe ich als Bürger?
Die erhöhte Grundsteuer trägt dazu bei, das überaus vielfältige Angebot an Lebensqualität in Viernheim zu erhalten.

Weitere Informationen:

www.viernheim.de/Kommunaler-Schutzschirm-und-Ha.kommunalerschutzschirm.0.html .
Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.

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