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Heidelberg – Sonntagsverkauf in Heidelberg 2013

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Nach einer Entscheidung des Gemeinderates vom März 2007 dürfen in Heidelberg jeweils 40 Sonn- und Feiertage in den Monaten März bis Oktober für den Verkauf bestimmter Einzelhandelswaren freigegeben werden. Die Stadtverwaltung hat die beiden Sonntage innerhalb der Fastenzeit – „Palmsonntag“ (Sonntag vor Karfreitag) und „Invocavit“ (Sonntag nach Aschermittwoch) – von der Verkaufsöffnung ausgenommen. Hintergrund ist ein Gespräch über den Schutz der Sonn- und Feiertage von Bürgermeister Wolfgang Erichson und Vertretern der Stadtverwaltung mit Dr. Marlene Schwöbel-Hug, Dekanin der Evangelischen Kirche in Heidelberg, und Dr. Joachim Dauer, Dekan des katholischen Dekanats Heidelberg-Weinheim, das Mitte Januar 2013 stattgefunden hat.

In Heidelberg sind im Jahr 2013 folgende Termine für den Sonn- und Feiertagsverkauf ausgewählter Einzelhandelswaren freigegeben:

03., 10., 17., 31 März
01., 07., 14., 21., 28. April
01., 05., 09., 12., 19., 20., 26., 30. Mai
02., 09., 16., 23., 30. Juni
07., 14., 21., 28. Juli
04., 11., 18., 25. August
01., 08., 15., 22., 29. September
03., 06., 13., 20., 27. Oktober

Die Verkaufsstellen dürfen an diesen Tagen von 11 Uhr bis 19 Uhr geöffnet sein. Auf Antrag wird der Verkauf am 01., 08., 15. und 22. Dezember 2013 gestattet. Zum Ausgleich ist dann die Verkaufsstelle an vier Sonntagen im März 2013 geschlossen zu halten. Geschäfte, die von der abweichenden Regelung Gebrauch machen wollen, müssen dies bis spätestens 28. Februar 2013 dem Bürgeramt, Abteilung Gewerberecht, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, mitteilen.
Am Sonntagsverkauf dürfen nur Geschäfte teilnehmen, die ausschließlich oder zu mindestens 50 Prozent Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände, Devotionalien sowie Waren, die für Heidelberg kennzeichnend sind, führen. Die Stadt Heidelberg setzt jährlich 40 Sonn- und Feiertage fest, an denen Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände, Devotionalien sowie Waren, die für Heidelberg kennzeichnend sind, verkauft werden dürfen. Der Verkauf ist ausschließlich für die genannten Waren freigegeben. Andere Waren dürfen nicht verkauft werden.
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat am 29. März 2007 mit seinem Beschluss zu Paragraf 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung die Anzahl der Sonn- und Feiertage sowie die für den Verkauf erlaubten Waren beschlossen. Es werden jeweils 40 Sonn- und Feiertage in den Monaten März bis Oktober freigegeben, da in diesen Zeitraum das Hauptgeschäft der Gewerbetreibenden fällt. Lediglich die Termine werden jährlich neu festgelegt und bekanntgegeben.

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