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Mannheim – Gaststättenkontrollen in Seckenheim sowie in Ladenburg und Heddesheim (Rhein-Neckar-Kreis)

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Donnerstag, den 11. Oktober, in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 22.30 Uhr, führte das Polizeirevier Ladenburg gemeinsam mit der Stadt Mannheim, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sowie dem Zollamt Heidelberg, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, im Mannheimer Stadtteil Seckenheim sowie in den zum Rhein-Neckar-Kreis gehörenden Gemeinden Ladenburg und Heddesheim einen Sondereinsatz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und zur Überprüfung Gaststätten-, gewerbe- und lebensmittelrechtlicher Bestimmungen durch.
Drei Gaststätten mussten nach der Kontrolle aus den unterschiedlichsten Gründen schließen:
Der erste Wirt hatte zwei Gaststätten unter seinem Namen angemeldet, wollte sich aber anscheinend die Personalkosten sparen und in beiden Lokalen die Aufsicht übernehmen. Dies ist aber nach dem Gaststättenrecht nicht möglich, sodass der Mann gezwungen war, eine Lokalität zu schließen
Dem zweiten Wirt wurde bereits vor geraumer Zeit die Konzession entzogen, was ihn jedoch nicht daran hinderte, sein Lokal weiterhin zu öffnen. Als Folge muss er mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Seine Gaststätte wurde sofort geschlossen (Ladenburg).
Kurz darauf wurde in einem weiteren, vor kurzem eröffneten Imbiss festgestellt, dass erhebliche bauliche Mängel vorliegen. Die Inhaberin ließ sich zur „freiwilligen“ Schließung „überreden“ (Ladenburg).
Bei den Überprüfungen wurden auch mehrere „Raucherlokale“ kontrolliert. Aufgrund der vorhandenen Speisekarten ergab sich der Verdacht, dass dort warme Speisen zubereitet und abgegeben werden, was jedoch nach dem Nichtraucherschutzgesetz nicht erlaubt ist. Die Betreiber wurden eindringlich auf die gesetzlichen Vorschriften hingewiesen. In einer Raucherkneipe hielt sich ein Minderjähriger auf, obwohl der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt ist, sodass hier ebenfalls ein Bußgeld folgen wird (Heddesheim).
Die Beamten der Lebensmittelüberwachung konnten bei den Kontrollen eine Reihe von Hygienemängeln feststellen, die zum Teil mit Verwarnungen vor Ort, Mängelberichten bis hin zum Erlass verwaltungsrechtlicher Verfügungen zur Beseitigung der Mängel abgegolten wurden. In einem Fall war zur weiteren Untersuchung eine Lebensmittelprobe vor Ort erforderlich (Ladenburg).
Bei der Überprüfung der Mitarbeiter besteht in einem Fall der Verdacht, dass ein Gastwirt mehrere Mitarbeiter ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt hat. Sollte sich der Verdacht bei den weiteren Ermittlungen erhärten, muss der Betreiber der Gaststätte mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen (Ladenburg). Weiterhin wird in einem Fall wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch und mehrere kleinere Verstöße gegen verschiedene Sozialvorschriften ermittelt.
Mehrfach wurde festgestellt, dass bei den aufgestellten Geldspielautomaten die behördliche Zulassung fehlte oder abgelaufen war (Seckenheim, Ladenburg, Heddesheim). Ferner waren in einigen Lokalen nicht genügend Feuerlöscher vorhanden. Auch dies wird zu Nachkontrollen durch die zuständigen Behörden führen.
Zu guter Letzt drückte eine Bedienung den Beamten noch einen gefälschten 50 €-Schein in die Hand, den ihr ein Unbekannter bereits vor ein paar Tagen beim Bezahlen „angedreht“ hatte. Der „Falsche Fuffziger“ wurde sichergestellt und dem zuständigen Fachdezernat der Kriminalpolizei zur weiteren Bearbeitung übergeben.
In dem zehn Stunden dauernden Einsatz unter Beteiligung von fünf Beamten des Polizeireviers Ladenburg, der Polizeiposten Mannheim-Seckenheim und Heddesheim sowie sieben Beamten der o.g. Behörden wurden insgesamt 14 Gaststätten und 29 Personen überprüft.

Weitere Kontrollen dieser Art werden auch zukünftig stattfinden.

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