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Ludwigshafen / Mainz – Kriminalprävention Bedrohung, Verfolgung, Psychoterror – Hilfe bei Stalking

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Mainz – Fast zwölf Prozent der Menschen in Deutschland werden im Laufe ihres Lebens mindestens einmal gestalkt. Unter Stalking wird dabei das beabsichtigte und hartnäckige Verfolgen, Beobachten oder Belästigen eines Menschen verstanden. Wer Opfer eines Stalkers wird, sollte möglichst frühzeitig auf seine Situation aufmerksam machen und Hilfe bei der Polizei suchen, die den Betroffenen mit Rat und nötigenfalls auch mit Tat zur Seite steht.

Mit einem Anteil von über 87 Prozent sind Frauen als Betroffene von Stalking überrepräsentiert, während die Täter meist männlich sind. Oftmals gehören die Täter zum Bekanntenkreis des Opfers, sind ehemalige Lebenspartner, flüchtige Bekannte, Arbeitskollegen oder Nachbarn. Die Ausprägungen des Phänomens sind vielfältig und reichen von ständigen Telefonanrufen, der permanenten Kontaktaufnahmen per Mail, SMS oder dem direktem Kontakt über ständiges Verfolgen und Beobachten des Opfers bis hin zu tätlichen Auseinandersetzungen. Die Motive der Täter können beispielsweise ein Beziehungswunsch, Liebeswahn, Rache oder eine Form der Machtausübung sein.

Somit sind Stalkingopfer einer ständigen Verfolgungs- und teilweise sogar Bedrohungslage ausgeliefert, die zu einer lebenseinschränkenden psychischen Belastung werden kann. Hier waren Polizei und Justiz aufgrund fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen in ihren Möglichkeiten lange eingeschränkt, was dazu führte, dass erst eingegriffen werden konnte, wenn von den Tätern bestehende Straftatbestände wie Beleidigung, Einbruch oder gar Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit erfüllt wurden. Im Jahr 2003 wurde im Strafgesetzbuch endlich der Tatbestand der “Nachstellung” eingeführt.
Damit war eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es ermöglicht, zielgerichtete Maßnahmen gegen Stalker zu verhängen und den Betroffenen damit in vielen Fällen zu helfen. Die polizeilichen Möglichkeiten reichen dabei von einem Platzverweis, einem Näherungs- oder Kontaktverbot, bis hin zur vorläufigen Festnahme, wenn eine akute Gefährdungssituation vorliegt. Sollte der Täter trotz dieser Maßnahmen seine Belästigung fortsetzen, können die Betroffenen nach dem Gewaltschutzgesetz darüber hinaus auch auf Unterstützung durch die zuständigen Amtsgerichte vertrauen.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz rät deshalb:

– Machen Sie dem Stalker unmissverständlich klar, dass Sie jetzt
und in Zukunft keinerlei Kontakt möchten. Dann: Ignorieren Sie den Stalker völlig. Bleiben Sie – auch wenn es schwer fällt – konsequent!
Ihr erstes Ziel sollte sein, dass der Stalker das Interesse an Ihnen
verliert. – Informieren Sie Familie, Freunde, Arbeitskollegen und
Nachbarn, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind. Bei akuten
Bedrohungen alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110. – Halten
Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender oder Tagebuch fest. Speichern Sie Anrufe auf Anrufbeantwortern sowie E-Mails auf Diskette oder CD-ROM. Bewahren Sie die Beweismittel möglichst nicht zu Hause auf. Verweigern Sie die Annahme nicht bestellter Pakete und informieren Sie darüber auch Ihre Nachbarn. Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre
persönlichen Daten befinden. – Lassen Sie sich bei Telefonterror und
anderen Stalking-Handlungen, von der Polizei, Ihrer Telefongesellschaft oder Ihrem Internet-Service-Provider über technische Schutzmöglichkeiten beraten. Wenden Sie sich bei weiteren
Fragen an eine Einrichtung, die Opfern hilft. – Es hilft, Anzeige bei
der Polizei zu erstatten! Der Kontakt mit der Polizei dient Ihrem unmittelbaren Schutz und dazu, dem Täter Grenzen aufzuzeigen. Auch nach der Anzeige bei der Polizei sollten Sie jedoch weiter Vorsicht walten lassen.

Weitere Informationen rund um das Thema “Stalking” finden Sie auch auf den Internetseiten der Polizei Rheinland-Pfalz .

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