• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Heidelberg – Schaffung eines Rettungszentrums

Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar –

Der Heidelberger Gemeinderat wird sich am 28. Juni 2012 mit der Schaffung eines Rettungszentrums befassen. Die Beschlussvorlage enthält die Empfehlung, die Planungen für die Schaffung eines Rettungszentrums – bestehend aus der Feuerwache, der DRK-Rettungswache mit DRK-Kreisgeschäftsstelle sowie einer Integrierten Regionalleitstelle – auf drei städtischen Flurstücken im Baumschulenweg direkt neben der Neuen Feuerwache weiter zu verfolgen.

Durch die Novellierung des Feuerwehr- und Rettungsdienstgesetzes im Jahr 2010 wurde eine konkrete zeitliche Vorgabe für die Schaffung von Integrierten Regionalleitstellen gesetzt. Auf Grund dessen ist die Umsetzung des Projektes Rettungszentrum bis 2014, jedoch spätestens 2015 zu realisieren.

Mit der Schaffung eines Rettungszentrums in Heidelberg kann nicht nur für den Rhein-Neckar-Kreis, die Stadt Mannheim und die Stadt Heidelberg, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus ein einmaliges Zentrum mit Modellcharakter für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr errichtet werden. Damit einhergehend werden die maximalen Synergieeffekte des Rettungszentrums Heidelberg bei der täglichen organisationsübergreifenden und interdisziplinären Zusammenarbeit erreicht, dies gilt umso mehr bei Großschadenslagen und Katastrophen.

Durch die gemeinsame Nutzung von Grundstücken und Gebäuden bietet sich die Möglichkeit für zwei Rettungsorganisationen, die sich auch auf ehrenamtlicher Basis engagieren, ein Rettungszentrum zu errichten. Dieses entspricht den aktuellen technischen Anforderungen hinsichtlich Unfallverhütung und Klimaschutz und bietet eine zeitgemäße Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Helferinnen und Helfer. Das Grundstück im Baumschulenweg ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar und aus einsatztaktischen Gesichtspunkten aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage an der Speyerer Straße gut geeignet.

Mit Beschluss des Vorhabens wird die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes auf den betroffenen Flurstücken am Baumschulenweg erforderlich. Die Ausführung steht unter dem Vorbehalt eines tragfähigen Finanzierungskonzeptes unter Berücksichtigung einer angemessenen Beteiligung der betroffenen Nutzer und unter Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de