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Frankenthal – Radfahrer müssen am Zebrastreifen absteigen

FrankenthalMetropolregion Rhein-Neckar – Verkehrsunfall mit Personenschaden – Radfahrer müssen am „Zebrastreifen“ absteigen!
Eine 64jährige Autofahrerin aus Ludwigshafen befuhr am Donnerstag, 10.05.2012, um 15.08 Uhr die Benderstraße in nördlicher Richtung und wollte am Europaring nach rechts auf die L522 abbiegen und befand sich hierzu auf einem Zubringer. Eine 68jährige Frankenthalerin befuhr auf ihrem Fahrrad den Radweg in nördlicher Richtung parallel zur Benderstraße und wollte den Europaring in Richtung Westen befahren. Es kam dann aber zu einem Unfall, weil sie laut Zeugenaussagen in langsamem Tempo ohne abzusteigen den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) überqueren wollte. Durch den Unfall erlitt die Radfahrerin leichte Verletzungen am linken Bein und vorsorglich durch den Rettungsdienst erstversorgt und anschließend in die Stadtklinik Frankenthal transportiert werden. Es entstand Sachschaden am Fahrrad am PKW in Höhe von ca. 650€.

Die Unfallermittler belehrten die Ludwigshafenerin als Beschuldigte im Strafverfahren, da sie durch den Unfall eine fahrlässige Körperverletzung begangen haben könnte. Die Radfahrerin wurde vor Ort als Betroffene im Ordnungswidrigkeitenverfahren belehrt, da sie fälschlicherweise den Fußgängerüberweg (FGÜ) mit dem Fahrrad befahren hatte. Man kann wohl davon ausgehen, dass der Zusammenstoß nicht passiert wäre, wenn sie abgestiegen und den „Zebrastreifen“ richtigerweise als „Fahrrad schiebende Fußgängerin“ überquert hätte. Der FGÜ „garantiert nur der Fußgängerin oder dem Fußgänger“ einen Vorrang!

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