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Mannheim – Kinderbetreuung ist Standortfaktor – Angebote reichen für Fachkräftesicherung nicht aus

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar bewertet die Situation der Kinderbetreuung in Krippen, Kindergärten und Horten im Bezirk nicht überall als zufriedenstellend. Aus Sicht der Wirtschaft reichen die Angebote teilweise nicht aus. Eine Reihe von Unternehmen sieht sich deshalb Arbeitsausfällen gegenüber und vermehrt Teilzeitwünschen, die nicht immer betrieblich umsetzbar sind. Vereinzelt drohen sogar Kündigungen, insbesondere durch weibliche Mitarbeiterinnen, die keine adäquate Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder erhalten – mit der Folge erhöhter Arbeitslosigkeit für die Betroffenen und Fachkräftemangel in den Betrieben. „Die Unternehmen der Region sind stärker denn je auf Fach- und Führungskräfte angewiesen und dabei mehr und mehr von einer guten Qualität des Standortfaktors Kinderbetreuung abhängig“, fasste IHK-Präsident Dr. Gerhard Vogel die Brisanz des Themas für die regionale Wirtschaft zusammen. Insbesondere in Mannheim seien nun im zweiten Jahr in Folge – besonders im Hortbereich – erhebliche Engpässe zu verzeichnen und keine Lösungen absehbar.

Die Kommunen sollten nach Auffassung der IHK Rhein-Neckar neben der Verstärkung der eigenen Anstrengungen auch den engen Schulterschluss mit privaten Anbietern suchen, verstärkt auf wirtschaftliche Kompetenz und Lösungen von privaten Unternehmen setzen, Genehmigungsverfahren verkürzen und innovativen Modellen eine Chance einräumen. Beispielsweise sollten sie in geeigneten Gewerbegebieten Ausnahmegenehmigungen für Krippenbauten zulassen.

„Wir verkennen dabei nicht, dass durch den Rechtsanspruch ab 2013 auf Betreuung für unter 3-jährige Kinder einige Kommunen derzeit finanziell erheblich mit dem Krippen-Ausbau belastet sind; insbesondere, wenn sie diesen in der Vergangenheit vernachlässigten. Andererseits hat gerade Mannheim die Unternehmen am Standort mit einer Erhöhung der Gewerbesteuer belastet, die für eine verbesserte Kinderbetreuung eingesetzt werden müsste“, fordert Vogel.

Die Vollversammlung forderte zudem die Kommunen auf, auch Kinder berufstätiger Eltern aus anderen Kommunen in die Betreuung am Arbeitsort aufzunehmen und die Kosten im Wege des interkommunalen Finanzausgleiches mit der Heimatkommune zu verrechnen. Die so genannte „wohnortungebundene Kinderbetreuung“ setzt bei den beteiligten Kommunen die Bereitschaft zu einer finanziellen Vereinbarung voraus. Dieser Verantwortung sollten die Kommunen anders als bislang flächendeckend und bundesländerübergreifend gerecht werden. Die IHKs der Metropolregion Rhein-Neckar planen eine vertiefte Analyse der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine solche wohnortungebundene Kinderbetreuung.

Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie zog sich auch durch die Diskussion der Vollversammlung zur Gemeinschaftsschule. Die IHK bewertet Schulformen nach der Ausbildungsreife und Berufsorientierung ihrer Abgänger. Alle Schulformen werden von der IHK und ihren Mitgliedsbetrieben beispielsweise durch Schul- und Bildungspartnerschaften unterstützt. Vor dem Hintergrund des notwendigen Ausbaus der Vereinbarkeit von Beruf und Familie fordert die IHK Rhein-Neckar jedoch Priorität für die flächendeckende Einführung von Ganztagesschulen an allen Schularten.

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