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Weinheim -Offener Brief von Peter Krämer, Geschäftsführer der Stadtwerke Weinheim GmbH ,wegen neue Sonderkundenumlage

Weinheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Mit einem sehr deutlichen Schreiben, klaren Worten und deutlicher Kritik hat sich heute Peter Krämer, der Geschäftsführer der Stadtwerke Weinheim GmbH, an die Angeordneten von Land- und Bundestag gewendet -Offener Brief an Mandatsträger des Bundes- und Landtages – Widerspricht Nachhaltigkeit, Wettbewerb und sozialer Gerechtigkeit: neue Sonderkundenumlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung

Sehr geehrter Herr ……,
die Stadtwerke Weinheim, denen ich vorstehe, sind ein regionales Versorgungsunternehmen, das zum Großteil in kommunaler Hand ist. Wir sind ein Unternehmen, das die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende in die Tat umsetzt und seinen Kunden ein fairer und verlässlicher Energiepartner sein will.
Ich wende mich heute an Sie als Bundestagsabgeordnete, weil der jüngste Beschluss des Bundeswirtschaftsministeriums unsere regionalen Klimaschutzanstrengungen gefährdet, gegenüber einem Großteil der Verbraucher höchst unsozial, von den Umsetzungsfristen nicht realisierbar und vom Vorgehen her unverantwortlich ist: Ich rede von der beschlossenen Sonderkundenumlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung.

Falls Sie die Eckpunkte gerade nicht zur Hand haben, hier sind sie:
Stromintensive Betriebe sollen von den Netznutzungsgebühren befreit werden: Wer mehr als 7.000 Nutzungsstunden und einen Verbrauch von mehr als 10.0000 Kilowattstunden Strom hat, muss künftig keine Netzentgelte mehr bezahlen. Deren Netzgebühren – die von der Bundesnetzagentur auf 240 Millionen Euro beziffert werden, von den deutschen Netzbetreibern auf 1.100 Millionen Euro – sollen Privatleute und kleinere Unternehmen tragen.
I Fakt ist:
17.11.2011: Die Bundesnetzagentur hat die Umlage als beschlossen verkündet – ohne Höhe, Termine und Prozedere genau zu benennen.
08.12.2011: Bundesnetzagentur informiert Netzbetreiber, dass sie ihre Prognosedaten bis 21.12.11 melden und die Prozesse zur Abrechnung eingerichtet haben müssen.
01.01.2012: Neue Umlage soll in Kraft treten – eventuell sogar rückwirkend für 2011.
I Fakt ist aber auch:
Unsere Strompreise sind knapp kalkuliert: Es ist uns ein Anliegen, unsere Kunden stets so günstig wie möglich zu versorgen und wettbewerbsfähige Konditionen zu bieten. Wir können eine neue Umlage also nicht einfach „schlucken“.

Wir müssen unseren Kunden Preiserhöhungen sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitteilen und davor die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen. Noch kennen wir aber keine Höhe und keine Umsetzungsfrist. Auch tue ich mich schwer, die Umlage gegenüber meinen Kunden zu begründen, weil ich die Umverteilung als nicht vertretbar betrachte.

Ich frage nun Sie, sehr geehrter Herr …..tagsabgeordneter ………,
ist es im Sinne der Politik, gerade kommunale Energieversorger in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen und so auch regionale Klimaschutzanstrengungen zu gefährden?
Wir können eine neue Umlage aufgrund der Ankündigungsfrist frühestens ab 1. März 2012 von unseren Kunden verlangen und nicht rückwirkend. Das heißt, dass wir die Lasten aus der Umverteilung von Netzkosten etliche Monate selbst schultern müssen. Das geht in unserem Fall zu Lasten der kommunalen Anteilseigner, also der öffentlichen Haushalte, und zu Lasten regionaler Klimaschutzprojekte.
Zudem lässt das Vorgehen uns – den für den Wettbewerb politisch gewollten Stromvertrieben – keine Chance, die Zusatzkosten bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

Ist es die Aufgabe der Energieversorger, Kunden eine quasi über Nacht beschlossene Umlage zu erklären? Oder sollten das diejenigen tun, die sie beschlossen haben?
Immerhin bestehen heute bereits fast 50 Prozent des Strompreises für private Haushalte aus Steuern und staatlichen Abgaben. Stromlieferanten werden immer mehr zum Inkassobüro des Staates. Die Stromvertriebe aber werden für die Steigerungen des Strompreises verantwortlich gemacht. Ich sehe es als primäre Aufgabe des Bundeswirtschaftsministeriums oder der Bundesnetzagentur, den Verbraucher aufzuklären.

Kennen Bundeswirtschaftsministerium und -netzagentur die Gesetze und Prozesse, die sie Energieversorgern auferlegt haben? Und ist ihnen klar, was sie uns damit zumuten?
Wie eine Umlage, die wenige Tage vor Weihnachten verkündet wird, bereits wenige Tage nach Weihnachten umgesetzt sein soll, ist mir ein Rätsel. Rätselhaft ist das Verlangen vor allem auch deshalb, weil Höhe, Abrechnungs-, Erhebungs- und Finanzierungsmodalitäten bis heute – Mitte Dezember – nicht geklärt sind. Dabei erfordert schon das Einrichten des Meldeprozederes bei den Netzbetreibern einen immensen bürokratischen Aufwand.
Auch frage ich mich, wer in diesem Fall die parlamentarischen Aufgaben wahrnimmt: das Bundeswirtschaftsministerium oder die Bundesnetzagentur? Mir scheint da die gesetzgeberische und operative Ebene etwas durcheinander geraten zu sein.

Sehr geehrter Vertreter Baden-Württembergs im Deutschen Bundestag,
ich fordere Sie auf, sich dafür einzusetzen, diese Umlage zu kippen. Sollte dies nicht geschehen, erwägen wir – wie das Elektrizitätswerk Schönau und die badenova auch – dagegen zu klagen:

I Wir sehen in der Umlage grobe Verletzungen des Verursacherprinzips sowie von Verbraucherrechten.
I Wir halten das Vorgehen des Staates gegenüber Energieversorgern für nicht rechts-konform: Es gefährdet aufgrund der vielen Unbekannten und kurzen Fristen die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen – und zwar derer, die in der Region die Energiewende vorantreiben und die kommunalen Haushalte stabilisieren; vom Recht abgesehen ist die Ignoranz gegenüber dem Klimaschutz und der finanziellen Situation vieler Kommunen bedenklich.
I Die Umlage widerspricht einer nachhaltigen Energiepolitik: Bedenken Sie bitte, dass Unternehmen, deren Stromverbrauch knapp unterhalb der Befreiungsgrenze liegt, große Mengen von Strom vernichten werden, um in den Genuss der Netzentgelt-Befreiung zu kommen. Das mag aus Sicht der Betriebe betriebswirtschaftlich lukrativ sein, widerspricht aber gänzlich der dringend gebotenen Nachhaltigkeit

Stadtwerke Weinheim GmbH
Peter Krämer
Geschäftsführer

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