Böhl/Iggelheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Eine schwerverletzte 42-Jährige aus dem Kreis Bad Dürkheim und Sachschaden in Höhe von ca. 23.000 EUR ist die Bilanz eines schweren Verkehrsunfalls am Dienstagmorgen auf der L528 in Höhe von Böhl. Ein 52-Jähriger aus dem Landkreis Südliche Weinstraße wollte mit seinem Klein-LKW von Hochdorf kommend auf der K18 in Richtung Böhl weiterfahren. Beim Überqueren der mit Stop-Schild geregelten Kreuzung (Zeichen 206) übersah er den PKW der vorfahrtsberechtigten, aus Richtung Meckenheim kommenden 42-Jährigen, wodurch es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam. Hierbei wurden beide Fahrzeuge auf die Fahrbahninsel geschleudert. Die Frau erlitt beim Zusammenstoß nach erster Einschätzung ein Schleudertrauma, sowie diverse Prellungen und Schürfungen und wurde in eine Krankenhaus nach Speyer eingeliefert. Die totalbeschädigten Fahrzeuge wurden von Abschleppdiensten abgeschleppt.
Die Polizei gibt hierzu folgenden Hinweis:
Beachten Sie als Verkehrsteilnehmer die angeordneten Verkehrszeichen. Insbesondere bei den mit Stop-Schildern geregelten Einmündungs- und Kreuzungsbereichen besteht in der Regel eine erhöhte Gefährdung. Das Zeichen 206 (Stop-Schild) ordnet an, „Halt! Vorfahrt gewähren!“. Das unbedingte Haltgebot ist dort zu befolgen, wo die andere Straße zu übersehen ist, in jedem Fall an der Haltlinie (Zeichen 294). Eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann zu einem Bußgeld, im schlimmsten Fall auch zu den im Pressebericht geschilderten Folgen führen. Nehmen Sie sich Zeit zum Halten und Schauen – zu Ihrer und zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer !