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Ludwigshafen – Neues Abfallgebührenmodell für Ludwigshafen

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Bedarfsgerecht und wirtschaftlich mit Anreiz zur Trennung von Wertstoffen – Die Stadt Ludwigshafen berechnet die Abfallgebühren ab Januar 2012 nach einem neuen und bedarfsgerechten Modell. Sofern der Stadtrat in seiner Sitzung am Montag, 5. September 2011, zustimmt, haben Bürgerinnen und Bürger dann erstmals mehr Spielraum bei der Entscheidung, wie oft sie ihre Tonnen zur Abfuhr bereitstellen. Dies wird sich auch in den Abfallgebühren niederschlagen. Aus hygienischen Gründen ist lediglich die Anzahl der Mindestleerungen vorgegeben. Bürgerinnen und Bürger mit Haushalten im Teilservice und mit einem 14-täglichen Abfuhrrhythmus stellen ihre Restabfalltonne künftig mindestens 18-mal und ihre Biotonne mindestens 24-mal zur Leerung bereit. Alles was darüber hinausgeht, gilt als Zusatzleerung. Die zu entrichtenden Abfallgebühren orientieren sich an einer Grundgebühr und der Gebühr für die Mindestleerung sowie der möglichen Zusatzleerungen. Die tatsächlich zu entrichtende Gebühr orientiert sich also – ähnlich wie bei der Stromrechnung – stärker als bisher am echten Bedarf und dem Verbraucherverhalten. Für Ein-Personen-Anwesen kann die Zahl der Mindestleerungen auf Antrag beim Restabfall auf zehn Leerungen gesenkt werden. Zudem können Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nun unterschiedliche Behältergrößen für Rest- und Bioabfall wählen; bislang musste die Biotonne so groß wie die Restabfalltonne sein. Erstmals gibt es Behälter mit einer Größe von 770 Liter, was für Großwohnungsanlagen interessant ist, da die dortigen 1 100 Liter Behälter bei Bedarf umgetauscht werden können.
Voraussetzung für das neue Gebührenmodell war das Behälteridentifikationssystem (BIS), das ab 2009 eingeführt wurde; erstmals konnten damit alle Behälter digital erfasst werden, was wiederum die Voraussetzung für eine effektivere Tourenplanung ist. “Die Abfallgebühren in Ludwigshafen konnten 18 Jahre lang trotz ge-steigerten Lebenshaltungskosten auf einem äußerst niedrigen Niveau gehalten werden. Um auch künftig eine kostendeckende Abfallentsorgung gewährleisten zu können, haben wir also nach Modellen gesucht, die den Aspekt der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen und zugleich bedarfsgerechter funktionieren. Durch optimales Trennen können die Bürgerinnen und Bürger ihre Restabfallmenge reduzieren und dadurch künftig die Leerungshäufigkeit und damit ihre Abfallgebühr beeinflus-sen. Das ist auch ein großer Anreiz zu einem ressourcenschonenden Umgang mit Abfall”, erläuterte Bau- und Umweltdezernent Klaus Dillinger in einer Pressekonferenz am Montag, 5. September 2011.
“Mit dem neuen Gebührenmodell können wir die Gebühren, die in den letzten Jahren sogar viermal gesenkt wurden, moderat anpassen und die Kosten für die Abfallentsorgung in Ludwigshafen decken. Würden wir wie bisher weiter verfahren, müssten wir die Gebühren tatsächlich deutlich erhöhen. Um das zu vermeiden, haben wir gemeinsam mit Vertretern der Ratsfraktionen und dem Institut INFA, dem in Abfallfragen führenden Beratungsunternehmen in Deutschland, neue Lösungen erarbeitet. Dadurch konnten alle wichtigen Anforderungen, Anregungen und Hinweise bedacht und umgesetzt werden. Zudem wird mit dem neuen Modell den Anforderungen des aktuellen Entwurfs des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Rechnung getragen, das ab 2015 eine Erhöhung der Recyclingquoten vorschreibt”, konstatiert Klaus Neuschwender, kaufmännischer Leiter des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Ludwigshafen.
Gebührenbescheid
Für das Jahr 2012 werden die Gebührenbescheide Mitte Februar ver-sandt. Sie erfolgen auf Basis der voraussichtlich durchschnittlichen Leerungsanzahl. Wie bei der Stromrechnung leistet man mit dem Bescheid eine Vorauszahlung. Im Folgejahr kann der Bescheid dann auf Basis der tatsächlich erfolgten Leerungen angepasst werden.

Berechnungsbeispiel
80-Liter Rest- und Bioabfall, Teilservice, 14-täglicher Abfuhrrhythmus:
Die bisherige jährliche Gebühr von 10,51 Euro hätte – um auch künftig kostendeckend arbeiten zu können – nach dem alten Model auf 199,04 Euro erhöht werden müssen. Nach dem neuen System zahlt man bei 26 Leerungen Restabfall 182,26, bei 20 Leerungen 159,22 und bei 18 Leerungen 151,54 Euro.

Die 151,54 Euro setzen sich zusammen aus 73,96 Euro Grundgebühr, plus 43,74 Euro Mindestleerung der Restabfalltonne und 33,84 Euro Mindestleerung der Biotonne. Jede weitere Zusatzleerung würde beim Restabfall 2,43 Euro und beim Bioabfall 1,41 Euro kosten.

Berechnungsbeispiel
120 Liter Rest- und Bioabfall, Teilservice, 14-täglicher Abfuhrrhythmus:
Die bisherige jährliche Gebühr von 197 Euro hätte sich bei Beibehal-tung des alten Modells um rund 17 Prozent auf 229,96 Euro erhöht. Nach dem neuen System zahlt man bei 26 Leerungen Restabfall 254,87, bei 20 Leerungen 220,31 Euro und 208,79 Euro, wenn man die Tonne 18-mal leeren lässt. Die 208,79 Euro setzen sich zusammen aus 92,45 Euro Grundgebühr, plus 65,70 Euro Mindestleerung Restabfall, plus 50,64 Euro Mindestleerung Bioabfall.

Berechnungsbeispiel
1 100 Liter Großbehälter, Vollservice, wöchentliche Abfuhr:
Die bisherige Gebühr in Höhe von 1.563,74 Euro hätte nach dem alten Modell auf 1.825,35 Euro erhöht werden müssen. Nach dem neuen System kostet der Container 2.156,63 Euro. Wird vermehrt getrennt und der 1 100 Liter Container mit einem 770-Liter Container ersetzt, so kostet dieser 1.588,85 Euro im Jahr.

Weitere Änderungen der Abfallgebührenordnung
Zum 1. Januar treten weitere Änderungen der Abfallgebührenordnung in Kraft. So erhalten Eigenkompostierer, die keine Biotonne benötigen, einen Abschlag von 25 Euro pro Jahr auf die Grundgebühr. Erstmals gibt es die Möglichkeit, Behälterschlösser für die Abfalltonnen zu be-stellen. Diese kosten für die 80 bis 240 Liter Tonnen einmalig 20 Euro und 45 Cent im Monat Gebühr. Während man sich bislang den Sperr-abfall zweimal im Jahr kostenlos abholen lassen konnte, gilt dieser Ser-vice nun einmal im Jahr, weitere Abholungen sind kostenpflichtig. Für bestimmte Abfälle, die direkt beim Wertstoffhof abgegeben werden, wird nun eine Gebühr erhoben. Hierzu zählen zum Beispiel: Altöl, Alt-reifen, Holz aus Umbaumaßnahmen, Sperrabfall, und Bauschutt.

Weitere Informationen zu dem neuen Abfallgebührenmodell gibt es unter www.ludwigshafen.de/gebuehrenmodell. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wirtschaftsbetriebes beantworten ab Mittwoch, 7. September 2011, Fragen unter der Service-Nummer 504-7000.

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