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Mannheim – Rückstausicherung schützt vor unliebsamen Überraschungen

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Hochsommerliche Hitzetage werden oft von wolkenbruchartigen Regenfällen begleitet, die Straßen, Unterführungen und Grundstücke rasch überfluten können. Denn bei extremen Niederschlägen kann es vorkommen, dass die Kanalisation vorübergehend überlastet ist und die Wassermengen nur noch bedingt ableitet. Auch bei zeitweiligem Rückstau auf der Straße kann das Oberflächenwasser von außen über tiefer gelegene Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Wohnhäuser eindringen. Sind die Rückstauklappen in den Ableitungen der Toiletten und Ausgüsse im Kellergeschoss nicht funktionstüchtig oder fehlen sogar, kann fäkalienhaltiges Abwasser ebenfalls die Kellerräume überfluten. Die Folgen sind erhebliche Schäden an Gebäuden und Hausrat.
Von „Rückstau“ wird gesprochen, wenn der Wasserspiegel in der Kanalisation bis zur Oberkante ansteigt. Die Rückstauebene ist gemäß der Mannheimer Abwassersatzung die Straßenoberfläche. Damit das Abwasser wegen des hohen Wasserstands nicht rückwärts durch die Hausanschlussleitungen über Toiletten, Spülbecken oder Einläufe in den Kellerräumen austreten kann, sind geeignete Rückstausicherungen wie Rückstauklappen oder Abwasserhebeanlagen einzurichten. Die Stadtentwässerung empfiehlt, die Rückstau-sicherungen regelmäßig fachmännisch warten zu lassen, damit sie im Ernstfall auch funktionstüchtig sind. Bei der Neuinstallation oder Instandhaltung von Rückstauverschlüssen sollten sich Hausbesitzer vom Architekten oder Sanitärfachmann beraten lassen.
Vor Überschwemmungen aufgrund von extremen Regenereignissen können sich Hauseigentümer auch durch bauliche Maßnahmen schützen. Zum Beispiel indem sie die Oberkante zum Kellerfensterschacht oder zur Garageneinfahrt erhöhen. Objektschutz setzt am besten bereits in der Planung an. Eine weitere Vorbeugemaßnahme ist die Entsiegelung von Grundstückflächen. „Bei Neubauten empfehlen wir, durch geeignete Versickerungs-anlagen Flächen von der Kanalisation abzukoppeln und beispielsweise das Regenwasser von den Dachflächen auf dem Grundstück versickern zu lassen, “ erklärt der Leiter des Eigenbetriebs Stadtentwässerung, Alexander Mauritz. Laut Abwassersatzung der Stadt Mannheim haben sich die Grundstückseigentümer gegen Rückstau selbst abzusichern, was in den meisten Fällen auch erfolgt.
Auch die privaten Abwasserkanäle müssen dicht sein. Seit neuestem ist die Stadt Mannheim Mitglied im interkommunalen Netzwerk geanetz Baden-Württemberg. Unter www.geanetz-bw/schorsch erfährt man alles Wissenswerte zum Thema Dichtheitsprüfung und Sanierung von Hausentwässerungsleitungen.
Auskünfte und Beratung zu Rückstausicherung und Regenwasserversickerung erteilt der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Mannheim (EBS) unter der Telefon-Nummer 293-5210. Weiterführende Informationen enthalten die Merkblätter Nr. 3 „Rückstausicherung“, Nr. 4 „Regenwassernutzung“ und Nr. 5 „Regenwasserversickerung“, im Internet unter www.mannheim.de/stadtentwaesserung unter der Rubrik „Satzung, Broschüren, Merkblätter“ zum Herunterladen. Die Merkblätter und der Flyer „Schutz vor Rückstau“ können auch beim EBS telefonisch oder per e-mail unter stadtentwaesserung@mannheim.de angefordert werden.

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