Schifferstadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Gestern Abend, gegen 23:30 Uhr, verunfallten auf der Burgstraße zwei jugendliche Radfahrerinnen. Beide Mädchen fuhren zunächst hintereinander, aus Fahrtrichtung Iggelheimer Straße kommend. Als dann die nachfolgende Fahrradfahrerin, 17 Jahre alt, nach links in die Kirchstraße abbiegen wollte, berührte sie mit ihrem Vorderrad das Hinterrad der Vorausfahrenden, welche weiter geradeaus fahren wollte. Die 17-Jährige verlor hierbei die Kontrolle über ihr Rad und kam zu Fall. Durch den Sturz erlitt sie eine Knieverletzung.
Bei der Überprüfung der jungen Radfahrerinnen musste die Streife feststellen, dass diese unter Alkoholeinfluss standen. Ein Atemalkoholtest ergab bei der 17-Jährigen ein Ergebnis von 1,04 Promille. Bei der zweiten Unfallbeteiligten, 16 Jahre alt, 1,29 Promille.
Beiden Jugendlichen wurde eine Blutprobe entnommen. Die Erziehungsberechtigten wurden verständigt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Die gestürzte Jugendliche musste in einem Krankenhaus ärztlich versorgt werden.
Die Polizei weist darauf hin, dass Radfahrer auch den Rechtsvorschriften für Alkohol- und Drogeneinfluss im Straßenverkehr unterliegen. Die §§ 315 c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs und 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr gelten auch für Fahrzeuge aller Art, also auch für Fahrräder. Wer unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss mit dem Fahrrad fährt, riskiert auch seine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge.