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Neustadt – Aus der Stadtratssitzung

NeustadtMetropolregion Rhein-Neckar – Aus der Stadtratssitzung vom 12. April 2011

Unter dem Motto „Frage, was Du für Deine Stadt tun kannst“ informierten die Initiatoren der Bürgerstiftung „Lebenswerte Stadt“ den Rat. Die Stiftung setzt sich für die Weiterentwicklung des Stadtbildes und die Verbesserung der Wohnqualität ein. Überzeugte Neustadter zu sein, seien die Beweggründe, sich zu engagieren, erklärten Stiftungsvorstand Dr. Stefan Lafaire und der Vorsitzende des Kuratoriums Professor Dr. Frank Sobirey. Erste Projekte der Stiftung seien schon in Vorbereitung. So wolle man in Kooperation mit Schülern die Schätze des Stadtkerns, eine Art Liste der Best of – Stellen, hervorheben. Weiter sei zusammen mit der Willkomm an eine Beleuchtung von Objekten in der Stadt gedacht. Auch den Storchenturm wolle man zu einer Attraktion ausbauen. Längerfristig gehe es darum, für eine Aufwertung der Stadt zugunsten der Belange von älteren Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen.

OB Löffler erklärte, er freue sich über jede Form der Unterstützung. Sein Wunsch sei, dass die Stiftung zum Wohle der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger gedeihe.

Wer Kontakt aufnehmen möchte, kann sich an Dr. Stefan Lafaire unter der Telefon-Nummer 891136 wenden oder sich im Internet unter www.buergerstiftung-neustadt.eu informieren.

Einstimmig beschlossen hat der Stadtrat die Veränderung der Gemarkungsgrenze zwischen Duttweiler und Kirrweiler im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens. Zurück geht diese Grenzänderung auf einen Vorschlag der Flurbereinigungsbehörde. Darin ist vorgesehen, die L 540 als Gemarkungsgrenze zwischen Duttweiler und Kirrweiler festzulegen. Die neue Grenze soll somit an die L 540 verlegt und die Fläche östlich davon Duttweiler zugeschlagen werden. Die Gemarkungsfläche von Duttweiler vergrößert sich damit um rund 927 qm. Ein Geldausgleich findet nicht statt.

Ebenfalls einstimmig zugestimmt wurde auf Empfehlung des Hauptausschusses eine Kostenbeteiligung der Anlieger für die Erweiterung der Gehwege sowie der Straßenbeleuchtung in der Theodor-Heuss-Straße (K 7) zwischen dem Ortseingang von Lachen und der Einmündung der Karl-Ohler-Straße. Jeweils 75 % des beitragsfähigen Aufwandes sollen zu Lasten der Anlieger gehen, 25 % übernimmt die Stadt.

Einen weiteren Verfahrensschritt vorwärts geht es bei den Bebauungsplan-Entwürfen „In den Grundwiesen“ und „Am Speyerdorfer Weg“. In beiden Verfahren steht die Behörden- und öffentliche Beteiligung an. Beim Grundwiesenweg geht es insbesondere darum, ein „Aussichtsfenster“ und eine Lücke im Bebauungsband freizuhalten. Damit komme man auch den Zielen der Raumordnung, keine weitere Haardtrandbebauung zuzulassen, nach.

Gegenüber dem seit 1992 rechtswirksamen Bebauungsplan „Am Speyerdorfer Weg“ sollen nun durch die II. Änderung einige Festsetzungen angepasst werden. Insbesondere betrifft dies die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches, die ausnahmsweise Zulassung von Betriebswohnungen, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Einzelhandelsnutzungen im sogenannten GE 2-Gebiet des Bebauungsplanes. In dessen GE 1-Bereich sind Kfz- und Kfz-Zubehör-Handel analog zum Bebauungsplan „Neustadt-Ost“ zulässig. Durch die Änderung erfolgt, wie es in der Begründung heißt, eine schon lange erforderliche Anpassung der Festsetzungen an die inzwischen geänderte Rechtslage und die Festsetzungen anderer Bebauungspläne für Gewerbegebiete.

Neues stellvertretendes Mitglied im Schulträgerausschuss ist Gabriele Schattat als stellvertretende Elternvertreterin für die Gymnasien.

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