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Frankenthal – Wohn und Geschäftsräume in der Region von Rauschgiftfahndern durchsucht

Mainz/Ludwigshafen/Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar -Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Mainz – Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz und in den benachbarten Ländern Baden-Württemberg und Saarland

Heute Morgen durchsuchten Ermittler der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz und des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main acht
Wohn- und Geschäftsräume nach sogenannten Kräutermischungen und anderen Legal-High-Produkten. Sie stellten in den Städten Ludwigshafen, Trier, Saarbrücken, Mannheim sowie in den Gemeinden Nohfelden und Bruchmühlbach-Miesau umfangreiche Beweismittel für den Handel mit diesen Produkten sicher. Beamte der Polizeipräsidien Trier, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Mannheim, der Polizeidirektion Saarbrücken und des Landeskriminalamtes Saarland unterstützten die GER bei diesem Einsatz. Beschuldigt werden bisher fünf deutsche Staatsangehörige im Alter von 35 bis 58 Jahren, davon zwei weibliche und drei männliche Tatverdächtige. Sie sollen vorwiegend über den Online-Handel Kräutermischungen im gesamten Bundesgebiet veräußert haben, um damit Vermögensvorteile größeren Ausmaßes zu erlangen. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und die GER ermitteln seit August 2010 gegen die Betreiber von Online-Headshops wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in besonders schweren Fällen, da die Wirkstoffe dieser Kräutermischungen synthetische Cannabinoide) als bedenkliche Arzneimittel eingestuft werden und damit dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegen. Hierfür ist in besonders schweren Fällen, zu denen ein Handeltreiben in großem Umfang zählt, ein Strafrahmen vom Gesetzgeber von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.

Die Bezeichnung “Legal-High-Produkte” suggeriert gerade jugendlichen Endverbrauchern, dass es sich um legale berauschende Mittel handeln könnte, deren Konsum straffrei ist. Dabei werden die damit einhergehenden erheblichen Gesundheitsgefahren verkannt, die in einigen der Polizei bekannt gewordenen Fällen eine notfallmedizinische Behandlung zur Folge hatten.

Enthalten Legal-High-Produkte Wirkstoffe, die dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen, so stellt jeglicher Umgang mit diesen Produkten eine Straftat nach dem BtMG dar.

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