• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Ludwigshafen – Die Zweitwohnsitzsteuer ist städtepolitisch ein Eigentor

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Gemeinsame Stellungnahme des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und des Studierendenparlaments der FH Ludwigshafen

Zweitwohnsitzsteuer in Ludwigshafen setzt katastrophale Politik der Stadt gegenüber Studierenden fort! – Mit dem Beschluss zur Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer in Ludwigshafen ab dem Jahr 2012 hat der Stadtrat – aus Sicht der Studierenden der FH Ludwigshafen – städtepolitisch ein Eigentor geschossen. Wir zweifeln nicht an dem Ziel dieser Steuer, zum einen die Nutzer der städtischen Infrastruktur zur Verlagerung ihres Wohnsitzes zu bewegen und zum anderen die Mittelzuweisungen mit einer steigenden Einwohnerzahl zu erhöhen. So sprechen aus unserer Sicht bisher kaum Gründe gegen die Verlagerung des Wohnsitzes an den Studienort. Dennoch sind vorwiegend Studierende der FH Ludwigshafen – vor allem in den dualen Studiengängen, die mehr als die Hälfte des Jahres in ihrem Unternehmen verbringen, von der Zweitwohnsitzsteuer betroffen. Oftmals mieten diese nur semesterweise Zimmer und Wohnungen in Ludwigshafen an, während der Hauptwohnort bei den Eltern oder in der Nähe des Unternehmens bleibt. Die Studentinnen und Studenten werden auch mit einer Zweitwohnsitzsteuer nicht ihren Hauptwohnsitz ohne weiteres nach Ludwigshafen verlegen können bzw. wollen. Vielmehr stellt sich für sie – wie auch für alle anderen, die von einer künftigen Zweitwohnsitzsteuer betroffen sind – die Frage, ob der bisherige Vorteil Ludwigshafens gegenüber Mannheim, nämlich die etwas günstigeren Wohnräume noch weiter bestehen bleibt. Hier ist davon auszugehen, dass bei künftig gleichen Wohnkosten in Ludwigshafen und Mannheim, zum einen natürlich der Effekt einsetzen wird, vermeidbare Steuern zu umgehen und zum anderen die Attraktivität und Lebensqualität Mannheims als weitere Vergleichsparameter herangezogen werden. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 (AZ 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03) sind Verheiratete, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz innehaben, von dieser befreit. Somit sind neben den Studierenden erwerbstätige Alleinstehende die zweite Zielgruppe einer Zweitwohnsitzsteuer. Bei dieser Gruppe dürfte es sich vorrangig um aus beruflichen Gründen kurzzeitig in der Stadt Wohnende handeln. Diese werden vermutlich, wie oben beschrieben, auf umliegenden Kommunen ausweichen bzw. wird für sie, wenn von Unternehmensseite eine Wohnung zur Verfügung gestellt, die Zweitwohnsitzsteuer entfallen, da nur natürliche Personen als Mieter steuerpflichtig sind (Bundesverwaltungsgericht AZ: 11 C 4/00).
Somit bleibt festzuhalten, dass die geplante Zweitwohnsitzsteuer der Stadt Ludwigshafen höchstwahrscheinlich gesellschaftliche Gruppen vom Zuzug in die Stadt abhalten wird, die eine Bereicherung für das Stadtleben sind, aber auch durch ihre Kaufkraft den städtischen Einzelnhandel durchaus stärken. Diese werden geradezu in die Arme der Nachbarstadt Mannheim getrieben. Folglich sind alle in der Vorlage des Stadtrats angeführten Argumente „unmittelbar höhere Einnahmen durch Kaufkraftverlagerungen“, “höhere Schlüsselzuweisungen durch Ummeldungen“ und „einen höheren Einkommensteueranteil“ hinfällig. Darüber hinaus zweifeln wir die darin errechneten Beispiele massiv an. So ist die Zahl der besteuerbaren Fälle im Vergleich zu Mainz und Kaiserslautern viel zu hoch gegriffen.
Von unserer Seite wurde schon auf verschiedenen Ebenen versucht, die Stadt für Willkommenspakete für Erstsemester zu gewinnen, die z.B., wie in anderen Städten erfolgreich eingesetzt, das Semesterticket bei der Anmeldung mit Hauptwohnsitz für ein Jahr enthalten. In den meisten Fällen erfolgt die Anmeldung mit Zweitwohnsitz nämlich aus reinem Unwissen und durch die Unsicherheit bedingt durch den Übergang in einen Lebensabschnitt der jungen Menschen, bei denen das Elternhaus anfangs der einzige Fixpunkt ist und daher als Hauptwohnsitz aus rein emotionalen Gründen gewählt wird. Hier wäre eine Städtepolitik mit Zuckerbrot und Peitsche angebracht, die Erstsemester zunächst aufklärt sowie Anreize setzt und erst danach mit der Androhung der Zweitwohnsitzsteuer zum Ummelden bewegt. Wir stehen weiterhin für Gespräche mit der Stadt über Maßnahmen, die kooperativ die Gewinnung von Studierenden mit Erstwohnsitz in Ludwigshafen beinhalten, zur Verfügung.
Zuletzt möchten wir in diesem Kontext auf den Sinneswandel hinweisen, durch den wir selbst überrascht sind: 2010 wurde vom Stadtvorstand die von uns beantragte Umbenennung der Haltestelle „Große Blies“ in „Fachhochschule“ bzw. „Bildungszentrum/Technologiezentrum“ mit dem Hinweis auf die „Größere (überregionale) Bedeutung des Naherholungsgebietes Große Blies als die FH Ludwigshafen“ abgelehnt. Mittlerweile scheinen aber die Studierenden der FH zumindest zur städtischen Haushaltssanierung ausreichend Bedeutung gewonnen zu haben.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de