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Neustadt – Land hat den Zinssatz für Bauherren gesenkt

Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Wer möchte bauen, kaufen, modernisieren für 1,7 Prozent? – Neuigkeiten in der Wohneigentums- und Modernisierungsförderung in Rheinland-Pfalz – Den Bau oder Kauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen unterstützt das Land Rheinland-Pfalz mit Zinsgarantiedarlehen. – Das Land hat den Zinssatz für Bauherren in den ersten fünf Jahren auf 1,7 % jährlich gesenkt.

Neu im Jahr 2011 ist die Förderung des Ersatzneubaus nach Abriss. Wird ein Wohngebäude abgerissen und innerhalb von 18 Monaten durch ein neues Wohngebäude ersetzt, kann dies mit einem Zinsgarantiedarlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gefördert werden.

Wer sich im Alter für den Bau oder Kauf von Wohneigentum entschließt, sollte mit den Fördermitteln des Landes rechnen. Gefördert wird der Bau oder Kauf von Wohneigentum mit zinsverbilligten Darlehen der Hausbanken.

Der späte Schritt in die eigenen vier Wände hat einen entscheidenden Vorteil: Das Haus wird direkt für altersgerechtes Wohnen gestaltet. Gefragt sind vor allem Wohnen auf einer Ebene, offene Küchen- und Wohnbereiche und barrierefreie Bäder.

In der Wohneigentumsförderung wurden die Einkommensgrenzen, die maß-geblich für die Inanspruchnahme der Fördermittel sind, erhöht. Die Höhe des Darlehens richtet sich künftig neben der Höhe des Haushaltseinkommens und der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen auch nach der Mie-tenstufe der Stadt oder Gemeinde, in der sich das Objekt befindet. Neustadt an der Weinstraße liegt in der Mietenstufe 3. Für den Darlehensantrag über die Hausbank bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) wird zu-nächst eine Förderbestätigung von der für das Bau- oder Kaufobjekt zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung benötigt.

Wer sein Wohneigentum modernisieren möchte, kann ein Zinsgarantiedarlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei der Hausbank beantragen.

Auch in der Modernisierungsförderung wurden die Zinsen auf 1,7 % jährlich gesenkt. Handelt es sich um eine vermietete Wohnung, ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt. Der Förderkatalog umfasst unter anderem energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts, alten- und behindertengerechte Maßnahmen und sol-che, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen.

Beispielsweise zählen die Verbreiterung von Türen, der Einbau einer Rampe für den barrierefreien Zugang zur Wohnung oder die bodengleiche rollstuhlgerechte Dusche zu den Fördermaßnahmen. Der Förderkatalog beinhaltet auch die Installation intelligenter Technologien, die zum Beispiel das Schließen der Fenster bei Regen und Sturm, die auto-matische Alarmweiterschaltung in Gefahrensituationen oder die Überwa-chung der Haustür ermöglichen.

Einkommensgrenzen sind auch bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums zu beachten.

Für die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums wird vor Antrag über die Hausbank bei der LTH ebenfalls eine Förderbestätigung der Stadtverwaltung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie benötigt. Mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten, die mindestens 2.000 und maximal 10.000 Euro betragen dürfen, können Maßnahmen in einem speziellen Förderkatalog bezuschusst werden.

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Landestreu-handbank Rheinland-Pfalz (LTH)
Anschrift: Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz
Telefon: 06131/4991-991
E-Mail: lth@lth-rlp.de
Antragsformulare und weitere Informationen enthält das Internet unter www.lth-rlp.de oder erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße.

Ihre Ansprechpartnerin für die Förderprogramme für das Stadtgebiet und die Ortsteile von Neustadt an der Weinstraße ist:
Marion Rasch,
Anschrift: Markplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321/855-313
E-Mail: marion.rasch@stadt-nw.de

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