Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Mann muss Jugenarrest absitzen weil er eine gemeinnützige Arbeit nicht angetreten hat – Am Samstag, 05.02.2011, gg. 12:45 Uhr, hat die Bundespolizei am Heidelberger Hauptbahnhof einen mit Vorführungshaftbefehl gesuchten 21-jährigen Deutschen festgenommen.
Bei einer routinemäßigen Überprüfung haben die Beamten festgestellt, dass er durch das Amtsgericht Rastatt mit einem Vorführungshaftbefehl gesucht wird.
Der 21-Jährige wurde im Jahre 2010 vom Amtsgericht Schwetzingen, wegen Vollrauches nach Jugendstrafrecht zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Offensichtlich hat der Mann das Urteil auf die leichte Schulter genommen und hat die gemeinnützige Arbeit nicht angetreten. Nun muss er 4 Tage Kurzarrest absitzen, weil er die Auflage des Urteils nicht erfüllt hat.
Der Festgenommene wurde am 05.02.2011 in die Jugendarrestanstalt Rastatt eingeliefert.