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Ludwigshafen – IHK: Kostenfallen im Internet

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar –  Kostenfallen im Internet: Abo-Fallen sind Betrug – Abo-Fallen sind Betrug – das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem aktuellen Beschluss festgestellt. „Damit können Gerichte jetzt erfolgreich gegen Abo-Abzocker vorgehen und sie strafrechtlich verfolgen“, informiert Jurist Heiko Lenz von der Industrie- und Handelskammer(IHK) für die Pfalz. Denn bisher machten die Täter mit wenigen Tricks einfach weiter – selbst zivil- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche hielten sie nicht davon ab. „Die nun drohende strafrechtliche Verfolgung wird ihre abschreckende Wirkung nicht verfehlen“, ist sich Heiko Lenz sicher und bietet betroffenen Unternehmen rechtliche Hilfestellung an.

Im konkreten Fall wird den Beschuldigten vorgeworfen, die Besucher ihrer Webseiten zu kostenpflichtigen Abonnements von Grußkarten verleitet zu haben. Für die Nutzung dieser Leistung über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten verlangten die Täter bis zu 70 Euro. Allerdings waren diese Zahlungsverpflichtungen teils erst in den hinteren Paragraphen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt und oft mit einem Gewinnspiel verknüpft. Das Oberlandesgericht bewertete den Fall als gewerbsmäßigen Betrug und hielt das Landgericht Frankfurt a. M. an, die Anklagen von ca. 1.000 Betroffenen zu verhandeln.

Diese „Kosten- oder Abo-Fallen“ haben im Internet stark zugenommen. Unseriöse Anbieter bieten online nur scheinbar kostenlose Dienstleistungen an, die an anderer Stelle im Internet entgeltfrei erhältlich sind. Der Download von Daten ist aber kostenpflichtig. Darauf hingewiesen wird meist nur an versteckter Stelle auf der Homepage und in kleiner Schrift. Opfer von Abo-Fallen sollten prüfen, ob überhaupt ein entgeltpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Selbst wenn ein Vertragsschluss erfolgt ist, kann dieser wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten werden.

Rechtliche Unterstützung gibt es bei der IHK Pfalz, Ass. jur. Heiko Lenz, Tel. 0621 5904-2020, heiko.lenz@pfalz.ihk24.de.

 

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