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Weinheim zufrieden mit VGH-Urteil Wachenberg

Weinheim / Metropolregion Rhein-Neckar – „Grundsatzentscheidung war wichtig“ – Die Stadtverwaltung Weinheim sieht sich nach dem VGH-Urteil zum Porphyrsteinbruch am Wachenberg grundsätzlich in ihrem Ziel bestätigt, die stadt- und landschaftsbildprägende Ansicht des Wachenberges durch einen Bebauungsplan zu sichern. „Der Senat hat uns auf unserem Weg bestärkt“, so Weinheims Oberbürgermeister Heiner Bernhard.
Im Urteil vom 22. Juni (s. PM Nr. 16 des VGH Mannheim) bestätigt der VGH der Stadt, dass sie die Planung zum Erhalt des Wachenbergkammes fortsetzen kann, in dem er zwei Normenkontrollklagen gegen die Veränderungssperre der Stadt zurückgewiesen hat. Der Senat erkannte damit eine von der Stadt erlassene Veränderungssperre zur Sicherung dieser Planung in vollem Umfang an. Eine Revision der Gegenseite wurde nicht zugelassen.
„Die Kläger hatten unser Vorgehen grundsätzlich in Frage gestellt“, bewertete jetzt Sven-Patrick Marx, der Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, „deshalb ist es für uns wichtig, dass der Senat auch im Grundsatz unser Vorgehen als rechtmäßig und angemessen einstuft“. Dies sei ohne Zweifel der Fall. Das Urteil sei ein erster Teilerfolg bei den Bemühungen um den Erhalt des Wachenberges, ist sich Marx auch mit der Bürgerinitiative „Rettet den Wachenberg“ einig.
Allerdings werde das Amt für Stadtentwicklung im weiteren Verlauf des entscheidenden Bebauungsplanverfahrens zur Sicherung des Landschaftsbildes weiterhin mit großer Sorgfalt vorgehen. Nach der Sommerpause soll der Weinheimer Gemeinderat den Satzungsbeschluss dazu treffen. Dann erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft.
 

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