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Wiesloch – MLP: Mehr Transparenz bei Kreditangeboten

Wiesloch / Metropolregion Rhein-Neckar – Am 11. Juni tritt die Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Damit setzt Deutschland eine EU-Vorgabe in nationales Recht um. Auch wenn das neue Gesetz die Transparenz erhöht – es bleiben Informationslücken bestehen.

Wer heute einen Kredit aufnimmt, um beispielsweise ein Haus, ein Auto oder eine neue Küche zu finanzieren, dem stehen Angebote von Banken, Sparkassen und Finanzberatern aus ganz Europa zur Verfügung. Bislang waren die Angebote jedoch nur schwer vergleichbar, da die verschiedenen Anbieter ihre Konditionen nicht einheitlich dargestellt haben. Die EU hat daher im Jahr 2008 eine Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen, die Deutschland am 11. Juni in nationales Recht umsetzt.

Ziel der Richtlinie ist es, die Angebote zu Verbraucherkrediten EU-weit zu vereinheitlichen. Dazu gibt es ein vorgeschriebenes Formblatt, das jetzt maßgeblich erweitert wird und in dem alle Informationen aufgeführt sind. Beispielsweise müssen die Kreditgeber Auskunft über den Sollzins und den effektiven Jahreszins des Kredites geben sowie über seine Laufzeit, die Ratenzahl, über Bedingungen einer vorzeitigen Rückzahlung und zu Kündigungsmöglichkeiten. Diese vorvertraglichen Informationen müssen dem Kunden rechtzeitig vor Vertragsabschluss vorliegen. Die Darlehensvermittler müssen dem Kunden außerdem Auskunft darüber geben, ob sie nur bestimmte Anbieter vermitteln oder ob sie unabhängig aus dem breiten Kreditangebot auf dem Markt auswählen. Neu ist auch, dass der Kunde im Vorfeld einen expliziten Darlehensvermittlungsvertrag mit dem Vermittler schließen muss.

“Die Verbraucherkreditrichtlinie ist ein großer Schritt nach vorne, weil sie die Transparenz deutlich erhöht und Vergleichbarkeit erleichtert”, sagt Christopher Kühn, Bereichsvorstand bei dem unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP und zuständig für Rheinland-Pfalz und das Saarland. “Leider lässt sie auch Lücken – vor allem beim Kostenausweis.” Hintergrund: Anders als Vermittler und unabhängige Berater sind Banken nach der neuen Gesetzeslage nicht dazu verpflichtet, ihre Vertriebskosten offenzulegen. “Diese Regelung ist inkonsequent, da der Kunde bei einer klassischen Bank nicht unmittelbar sieht, welche Kosten anfallen”, erklärt Christopher Kühn.

Um das günstigste Angebot herauszufinden, sollten sich die Kunden am effektiven Jahreszins orientieren, rät Christopher Kühn. “In diesem Zinssatz sind bereits alle anfallenden Kosten einkalkuliert, so dass auf dieser Basis ein Vergleich sehr gut möglich ist.”

Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft die Werbung. Um Lockangebote einzudämmen, dürfen Anbieter in Zukunft nicht mehr nur mit einer Angabe werben – beispielsweise mit einem besonders günstigen Zinssatz. In Zukunft müssen sie dann die Konditionen nennen, zu denen die Mehrheit der Kunden auch tatsächlich Zugang hat.

Die neue Richtlinie gilt nur für so genannte Verbraucherkredite sowie für Existenzgründungsdarlehen bis 75.000 Euro. Gewerbliche Kredite sind davon nicht betroffen.

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