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Rheinpfalz-Kreis-Agraförderung kann beantragt werden

Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar- Derzeit läuft das Antragsverfahren für die Agrarförderung. Darauf weist die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises hin.
Allen Landwirten im Kreisgebiet, die im Vorjahr bereits einen Antrag gestellt haben, wurden ihre vorbereiteten individuellen Antragsunterlagen zur Beantragung der Agrarförderung 2010 am 30. März direkt zugesandt. Wer keine Antragsunterlagen erhalten hat oder zusätzliche Antragsunterlagen benötigt, kann sich die Unterlagen bei der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion des Landes im Internet unter der Adresse „www.add.rlp.de“ herunterladen oder sich an die Kreisverwaltung, Referat Wasserwirtschaft und Landwirtschaft, Telefon 0621/5909-421 wenden. Neuantragstellungen bei den entkoppelten Maßnahmen sind nur dann möglich, wenn man über Zahlungsansprüche (ZA) verfügt. Der private ZA-Handel wird ausschließlich übers Internet abgewickelt und vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. unterstützt.
Mit dem Antrag Agrarförderung 2010 kann man beim Rhein-Pfalz-Kreis bis spätestens 17. Mai folgende Beihilfen beantragen: Betriebsprämie (Aktivierung von Zahlungsansprüchen) und Flächenbeihilfen (Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten 2010, Weitergewährung der Zuwendungen in den Flankierenden Maßnahmen/Agrarumweltprogrammen für das Jahr 2010 (FUL und PAULa), Prämie für Eiweißpflanzen (Körnererbsen, Ackerbohnen, Süßlupinen), Grünlandprämie mit Grundergänzungsprämie 2010 und Kuhprämie 2010 sowie Flächenzahlung für Schalenfrüchte (z.B. Walnüsse, Haselnüsse, Pistazien).
Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren sind im Kreishaus bei Pirmin Müller, Telefon 0621/5909-421, und Stefan Hänzel, -418, erhältlich. Für Fragen zur Antragstellung oder zum Handel von Zahlungsansprüchen stehen das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt, Telefon 06321/671-0, sowie der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V., Telefon 06321/92747-0, zur Verfügung
 

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