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Neustadt -Schwerverkehrskontrolle

Neustadt/Metropolregion Rhein-Neckar- Schwerverkehrskontrolle – Hohe Beanstandungsquote im Bereich der Sozialvorschriften

Am Mittwoch, 21.04.10 führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt, in Zusammenarbeit mit einer Sachbearbeiterin der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle für Gewerbeaufsicht, eine Schwerverkehrskontrolle auf der neuen B 271, auf dem Parkplatz „Villa Rustica“, in Fahrtrichtung Bad Dürkheim durch.

An der Kontrollstelle konnten 35 Fahrzeugeinheiten überprüft werden.20 Fahrzeuge mussten beanstandet werden.

Sozialvorschriften-Mehrfach konnten die Fahrer sog. „Bescheinigungen berücksichtigungsfreier Tage“ nicht vorweisen. Insgesamt fehlten 21 solcher Bescheinigungen.Die Unternehmen kamen in 3 Fällen ihrer einjährigen Aufbewahrungspflicht der Diagrammscheiben im Unternehmen nicht nach, sodass 166 Diagrammscheiben sichergestellt wurden und den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern übersandt werden. Bei einem Fahrer aus Karlsruhe stellten die Beamten fest, dass in 11 Einzelfällen die Fahrtunterbrechungen zu kurz gewählt wurden, sodass Lenkzeitüberschreitungen von 30 Minuten bis zu 2 Stunden daraus resultierten. Gegen den Fahrer eines Entsorgungsunternehmens aus hiesigem Landkreis wird ein Ermittlungsverfahren wegen Fälschens technischer Aufzeichnungen eingeleitet. Bei dem gleichen Fahrer fanden die Beamten 48 Schaublätter vor und stellten fest, dass der Fahrer in 6 Fällen seine Pausen (Fahrtunterbrechungen) nicht einhielt.  Insgesamt wurden 9 Fahrer wegen erheblicher Verstöße gegen die Sozialvorschriften beanstandet.

Fehlende Ladungssicherung-Insgesamt stellten die Beamten bei 7 Fahrzeugeinheiten fehlende Ladungssicherung fest. Der Fahrer eines Transportunternehmens aus dem Landkreis Kusel hatte auf der Ladefläche seines Sprinters eine Palette Weinkisten und -kartons am Ende der Ladefläche geladen, die ohne jegliche Sicherung bei einer Vollbremsung bei einem Ladungsgewicht von etwa 400 kg vermutlich die Ladebordwand zerschlagen hätten. Sowohl Fahrer, als auch der Verlader werden mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen müssen. Der Fahrer eines Bauunternehmens aus dem Donnersbergkreis musste die „lose Schüttung“ (Split), die er auf seinem Lkw- Kipper geladen hatte und bereits über die Ladebordwand herabfiel, neu verteilen, sodass sie von den Bordwänden umschlossen blieb.Stückgüter (Kisten) einer Spedition aus Karlsruhe und zwei leere Fässer eines Schrottunternehmens aus dem hiesigen Raum mussten nachgesichert werden. Solange blieb die Weiterfahrt untersagt. Außerdem beanstandeten die Beamten fehlende Ausrüstungsgegenstände wie Unterlegkeile, defekte Warnleuchten, fehlende Papiere, defekte Warnleuchten von Hebebühnen, die im Mängelberichtsverfahren eingefordert werden.

 

 

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