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Mannheim – Vergammelte Plakatwerbung verschwindet

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Neue Gesamtkonzeption für Plakatwerbung in Mannheim

Anlässlich eines Ortstermins in Mannheim-Neckarau stellten Bürgermeister Michael Grötsch (re.) und Bürgermeister Lothar Quast die neuen Plakatständer vor.

Die Plakatwerbung im öffentlichen Raum ist im gesamten Stadtgebiet sehr präsent und prägt die Außenwahrnehmung Mannheims nachhaltig. Eine „ungesteuerte“ Plakatierung auf Hänge- und Standschildern wurde bereits seit Jahren als Beeinträchtigung des Stadtbildes und somit unbefriedigende Lösung angesehen. Dies war Anlass für die Verwaltung, ein Konzept zur Neuorganisation der Plakatwerbung zu erarbeiten. Diese Neukonzeption sieht vor, dass zukünftig ausschließlich auf fest installierten Metallwerbeständern geworben werden darf – ausgenommen davon sind nur politische Parteien und gemeinnützige Vereine mit Stadtteilbezug.

Von heute an werden die neuen hochwertigen Plakatständer an rund 1.500 Standorten im gesamten Stadtgebiet montiert. Die Aufstellung der neuen Werbeträger wird im Juni abgeschlossen sein. Nach Abschluss dieser Maßnahme werden rund 3.000 Werbeflächen zur Verfügung stehen.

Für die Ausarbeitung der Konzeption kooperierte die Mannheimer Stadtreklame in einer dafür einberufenen Arbeitsgruppe eng mit den beteiligten Fachbereichen Straßenbetrieb und Grünflächen, Baurecht und Umweltschutz, Städtebau sowie mit dem Kulturamt. Das Capitol und die Alte Feuerwache vertraten die Veranstalterseite in der Arbeitsgruppe.

„Die neuen hochwertigen Plakatständer verbessern die Wahrnehmbarkeit und Wirkung der Werbung nachhaltig. Als überzeugende Gesamtkonzeption integrieren sich die Plakatständer in das Straßenbild und machen gleichzeitig werbewirksam auf sich aufmerksam. Die Neukonzeption unserer Plakatierung ist eine einzigartige Maßnahme in der gesamten Metropolregion und stellt für uns einen entscheidenden Wirtschafts- und Imagefaktor dar“, unterstrich Bürgermeister Michael Grötsch.

„Die angemessene Nutzung des öffentlichen Raums entspricht einem allgemeinem Interesse. Um die verschiedenen Bedürfnisse abzuwägen, wurden im Rahmen des Gesamtkonzeptes Vorgaben erarbeitet, die eine abgestimmte Integration in das Stadtbild ermöglichen. Für die Festlegung der Standorte waren baurechtliche, städtebauliche und verkehrstechnische Beurteilungskriterien entscheidend“, erläuterte Bau- und Umweltbürgermeister Lothar Quast die Vorgehensweise. Durch eine neue und zugleich kompakte Verfahrensweise konnten alle Standorte über das elektronische System „Giseye“ kartiert werden.

Mit der Neufassung der Plakatierungsrichtlinie ergeben sich außerdem entscheidende Vorteile für die Werbenden,“ so Reinhard Becker, Geschäftsführer der Mannheimer Stadtreklame: „Zukünftig bietet die Mannheimer Stadtreklame Service aus einer Hand.“
Unzulässig aufgehängte Plakate wird zukünftig der Eigenbetrieb für Abfallwirtschaft beseitigen. In Haftungsfragen wird die neu beschlossene Polizeiverordnung zum Tragen kommen. Diese besagt, dass die Pflicht zur Beseitigung unberechtigt angebrachter Plakate auf die Veranstalter bzw. Verantwortlichen für die Plakatierung erweitert wird, da in der täglichen Arbeit oft nur schwer festzustellen war, welche Person das einzelne Plakat tatsächlich angebracht hatte. Das Bußgeld bewegt sich in einem Rahmen zwischen 5 € und 5.000 € Euro. Im Regelfall beträgt es für unerlaubtes Plakatieren mindestens 75 €. Unerlaubte Plakatierungen können unter der Hotline-Nummer 293-7000 gemeldet werden.

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