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Mannheim – EU stellt Verfahren gegen Kommunen ein

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar- Die Europäische Union hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen den ehemaligen Zweckverband Abfallwirtschaft Rhein-Neckar (ZARN) eingestellt. Die Beschwerdeführer sahen einen Verstoß gegen europäisches Recht bei der Vergabe von Entsorgungsverträgen der Kommune.
Wegen eines möglichen Verstoßes gegen EU-Vergaberecht im Falle der abfallwirtschaftlichen Zusammenarbeit in der Rhein-Neckar-Region wurde Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Im Oktober 2007 forderte die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland zur Stellungnahme auf. Die Gebietskörperschaften des zwischenzeitlich aufgelösten Zweckverbands Abfallwirtschaft Rhein-Neckar (ZARN), Mannheim, Heidelberg und der Rhein-Neckar-Kreis, erstellten daraufhin umfangreiche Erläuterungen zur Praxis ihrer Vergabe von Entsorgungsverträgen.
Nach jetzt bestätigten behördlichen Informationen wurde das Verfahren bereits Ende Januar 2009 eingestellt. Die Verträge zur Müllverbrennung in Mannheim laufen damit vertragskonform Ende 2012 aus. Die Verträge zur Kompostierung der Bioabfälle in Heidelberg enden wie geplant Ende 2014. Die europaweite öffentliche Ausschreibung für die Zeit danach wird derzeit vorbereitet.
 
 

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