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Frankenthal – Polizeimeldungen

Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar – Verdacht des Einbruchs in Wohnung
Am Mittwoch, 20.01.2010, zwischen 01.00 Uhr und 04.15 Uhr, wurde die Abschlusstür einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses im Carl-Bosch-Ring aufgebrochen oder eingetreten. Ein Hausmitbewohner stellte die offene Tür fest und informierte die Polizei. Eine Funkstreife nahm die Ermittlungen auf, konnte jedoch keine Hinweise auf einen Einbruchsdiebstahl oder zu einem Täter finden. Die Wohnung war offensichtlich nicht durchwühlt und hochwertige Geräte waren noch vorhanden. Da der Eigentümer nicht vor Ort war, wurde die Feuerwehr mit der Türsicherung beauftragt. Im späteren Verlauf erschien der Wohnungsbesitzer auf der Wache. Er teilte mit, dass nach einer ersten Inaugenscheinnahme seines Eigentums nichts aus der Wohnung entwendet worden sein dürfte. Ein Tatverdacht besteht nicht.

Maxdorf – Lüftungsmotor eines Lkw und Bremsscheiben illegal entsorgt
Wie bereits berichtet, wurden im Dienstbezirk der Polizeiwache wiederholt Umweltstraftaten wegen einer unerlaubten Ablagerung von nicht mehr benötigten oder defekten Elektrogeräten und sonstigem Müll in den Feldgemarkungen zur Anzeige gebracht. Ungeachtet des Hinweises auf die Strafbarkeit scheren sich einige wenige Mitbürger um eine saubere Umwelt, indem sie ihren Schrott und Ballast anderen zur Beseitigung überlassen. Eine Funkstreife der Polizeiwache fand nun wieder am Dienstag, 19.01.2010, gegen 11.30 Uhr, in der Gemarkung Am Neugraben, südlich der L 527, einen Lkw-Toyotamotor (Lüftungsmotor) sowie zwei Lkw-Bremsscheiben. Auch hier wird zunächst gegen Unbekannt ermittelt. Da die Täter ihre wertlosen Gegenstände vermutlich zu einem Zeitpunkt entsorgen, zu dem sie kaum die Gefahr einer Entdeckung vermuten, sind für die polizeiliche Aufklärung selten Ermittlungsansätze vorhanden. Die Polizei ist daher unbedingt auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Der Verdacht einer Umweltstraftat sollte daher umgehend gemeldet werden. Einen Ermittlungsansatz bietet meistens das Kennzeichen eines zur Tat genutzten Transportfahrzeugs, das unbedingt notiert werden sollten, um den Verursacher auf dem schnellsten Weg zu ermitteln und noch vorhandene Spuren oder Beweise im Fahrzeug zu sichern.
Um sachdienliche Hinweise zu den vorstehenden Beiträgen bitten die Polizeiinspektion Frankenthal, Tel.-Nr.: 06233/3130 und die Polizeiwache Maxdorf, Tel.-Nr.: 06237/934100.

Frankenthal – Verkehrskontrolle
Am Dienstag, 19.01.2010, wurde von 13.15 Uhr bis 15.00 Uhr in der Wormser Straße, Höhe Famila-Center, eine Verkehrskontrolle mit den Schwerpunkten Anschnallpflicht und Telefonieren während der Fahrt durchgeführt. Bei sehr hohem Verkehrsaufkommen war die Anschnallquote trotz der zahlreichen festgestellten Verstöße als zufriedenstellend zu bewerten.Insgesamt mussten 18 Fahrzeuginsassen Verwarnungsgeld entrichten, da sie nicht angeschnallt waren. Ein Autofahrer wurde verwarnt, da ein Kind auf der Fahrt nicht ordnungsgemäß gesichert war. Wegen einer Beförderung von Kindern trotz fehlender Kindersicherung wurde gegen drei Fahrzeugführer Bußgeldverfahren eingeleitet. Weitere Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden gegen drei Autofahrer vorgelegt, die während der Fahrt verbotswidrig mit einem Handy telefonierten. Außerdem wurden wegen festgestellter Fahrzeugmängel zwei Mängelberichte erteilt.
 
Frankenthal – Alkoholisierte Autofahrerin fällt durch Rotlichtmissachtung auf
Eine 37jährige Autofahrerin aus Frankenthal fiel am Dienstag, 19.01.2010, um 20.15 Uhr, einer Funkstreife auf, da sie auf der Fahrt durch die Wormser Straße in Richtung Stadtmitte, bei Rotlicht der Ampel vor der Polizeiinspektion in die Kreuzung zur Mörscher Straße einfuhr. Die Streife folgte dem Wagen der Betroffenen, die danach in der Elisabethstraße angehalten und kontrolliert werden konnte. Die Frau roch deutlich nach Alkohol, weshalb ihr ein Alcotest angeboten wurde, der nach freiwilliger Vornahme positiv war. Eine anschließend in der Polizeiinspektion durchgeführte Atemalkoholanalyse (Evidential-Test) ergab einen Wert von 0,62 Promille. Die Weiterfahrt wurde der Betroffenen daraufhin bis zur Ausnüchterung untersagt. Der Fahrzeugschlüssel sowie der Führerschein der Frau wurden präventiv sichergestellt. Nach dem Straßenverkehrsgesetz wurde wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss ein Bußgeldverfahren inklusive einem Fahrverbot eingeleitet.

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