Landau i. d. Pfalz / Metropolregion Rhein-Neckar – Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz soll am Montag, dem 30. November 2009, um 09.00 Uhr, die Hauptverhandlung gegen drei italienische Staatsangehörige beginnen. Den zuletzt in Landau bzw. Mannheim lebenden Männern, die zwischen 34 und 39 Jahre alt sind, lastet die Staatsanwaltschaft in ihrer zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklageschrift gewerbsmäßige Geldfälschung und einem Angeklagten dazu ein Verstoß gegen das Waffengesetz an.
Die Taten sollen sich in Landau und anderenorts in der Zeit zwischen April und Juni d. J. ereignet haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass einer der Angeklagten sich zu Beginn d. J. in desolaten wirtschaftlichen Verhältnissen befunden habe. Er sei deshalb auf die Idee gekommen, sich in Italien Falschgeld zu besorgen und dieses als echt in den Geldverkehr in der Bundesrepublik Deutschland einzuschleusen. Dadurch wollte er sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft eine Einnahmequelle von einiger Dauer und bedeutender Höhe verschaffen. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der vermeintlichen Mittäter seien vergleichbar problematisch gewesen. So habe man zusammengefunden und verabredet, bei der Beschaffung der Mittel für den Ankauf des Falschgeldes beim Transport der Blüten und dem anschließenden in Verkehr bringen des gefälschten Geldes arbeitsteilig vorzugehen. Der Erlös sollte unter den jetzt Angeklagten, aber auch mit weiteren gesondert verfolgten Personen geteilt werden.
In Ausführung des Planes soll einer der Angeklagten nach vorangegangener Absprache am 24. April 2009 einem als Ankäufer angesprochenen Mann aus einem Bündel von Geldscheinen einen 50,– ?- Schein und einen 100,– ? -Schein ausgehändigt haben. Dabei soll es sich um Falschgeld gehandelt haben. Ziel dieser Geldscheinübergabe soll die Vorbereitung eines lukrativen Anschlussgeschäftes gewesen sein. Deshalb sei dem Zeugen auch mitgeteilt worden, dass die Lieferanten in der Lage seien, weiteres Falschgeld bereitzustellen. Der angesprochene Aufkäufer sollte für eine gefälschte 100,– ? Note 35,00 ? und für eine gefälschte 50,– ? Note 20,00 ? zahlen. Tage später, bei einer weiteren Kontaktaufnahme soll ein Probegeschäft in größerem Umfang verabredet worden sein. Es soll um Falschgeld im Nennwert von 35.000,– ? gegangen sein. Bei einem weiteren Treffen auf dem Gelände des Flughafens Hahn sollen dann nach entsprechender Vorprüfung Einzelheiten des Geschäftes erörtert worden sein. Die Angeklagten sollen sich einige Tage später nach Italien begeben haben, wo sie das Falschgeld besorgt haben sollen. Am 15. Mai d. J. soll dem Ankäufer Falschgeld im Nennwert von 18.000,– ? übergeben worden sein. Die Angeklagten sollten dafür 6.300,– ? erhalten haben. Nachdem sich der Abnehmer über die Güte des gelieferten Materials zufrieden geäußert hatte, soll es am 05. Juni zu einem erneuten Treffen gekommen sein. In der Folge der dabei getroffenen Vereinbarungen soll man sich in Italien Falschgeld im Nennwert von 153.000,– ? beschafft haben. Das Geld soll nach Deutschland gebracht worden sein. Anlässlich eines Treffens am 17. Juni 2009 wurde das Falschgeld dem Kaufinteressenten in Landau übergeben. Wenig später wurden die Angeklagten festgenommen.
Einige Tage vor der Festnahme soll einer der Angeklagten dem Aufkäufer des Falschgeldes auch eine Pistole verkauft haben.