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Heidelberg trifft Vereinbarung für Notfallseelsorge

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadt Heidelberg hat gemeinsam mit der evangelischen und katholischen Kirche eine Vereinbarung für die Notfallseelsorge im Stadtkreis Heidelberg getroffen. Grundlage für die Vereinbarung bildet eine vergleichbare Zusammenarbeit auf Landesebene.
Die gemeinsame Vereinbarung unterzeichneten jetzt im Rathaus Dekanin Dr. Marlene Schwöbel für die evangelische Kirche in Heidelberg, Pfarrer Johannes Brandt (in Vertretung von Dekan Dr. Joachim Dauer) für das katholische Dekanat Heidelberg-Weinheim sowie Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner für die Stadt Heidelberg. Bei diesem Termin ebenfalls anwesend waren der Leiter des Feuerwehr-Seelsorge-Teams (FST) Diplomtheologe Thomas Eisermann, Hans-Joachim Henzel, Leiter der Feuerwehr Heidelberg, und Hans-Joachim Gottuck, Leiter des Kreisfeuerwehrverbandes.
Ziel der Notfallseelsorge ist es, Menschen in Notfällen, Krisensituationen und bei kritischen Situationen seelsorgerischen Beistand zu leisten. Diese „psychische Erste Hilfe“ wendet sich an direkt Betroffene – also Opfer und Verletzte –, an Angehörige, Rettungsdienstkräfte, Feuerwehrangehörige oder Zeugen sowie an Personen, die zwar nicht am Schadensort waren, aber durch die Nachricht vom Ereignis betroffen sind.
Die von den Kirchen benannten Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger sind als hauptberufliche Seelsorger, Mediziner, Psychologen oder Mitarbeiter aus dem psychosozialen Dienst fachlich qualifiziert, arbeiten in der Notfallseelsorge aber ehrenamtlich. Sie sind Mitglieder des Feuerwehr-Seelsorge-Teams (FST), hinsichtlich ihrer seelsorgerischen Aufgaben nicht weisungsgebunden, aber beim Einsatz in organisatorischen Fragen der Feuerwehr-Einsatzleitung unterstellt.
Die Notfallseelsorge kommt da zum Einsatz, wo Menschen in eine seelische Notlage geraten sind und nur, wenn Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauftrag – also beispielsweise die Feuerwehr, die Polizei oder der Rettungsdienst – sie anfordern. Dies ist in der Regel der Fall bei schweren Verkehrsunfällen, Bränden, drohendem Selbstmord, Vermisstensuche, Kapitalverbrechen, Überbringung von Todesnachrichten, plötzlichem Kindstod, erfolgloser Reanimation, Begleitung bei der Identifizierung und Verabschiedung Verstorbener, Katastrophen und anderen Unglücksfällen.

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