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Mainz – Land unterstützt mit zinsverbilligten Darlehen

Mainz – Kaufen und Modernisieren: Finanzieren mit Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz – Bei der Bildung von Wohneigentum liegt derzeit der Kauf von gebrauchten Wohnimmobilien im Trend. Doch mit dem Erwerb alleine ist es selten getan: An vielen Objekten sind noch Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen durchzuführen.
 
Die Finanzierung solcher Vorhaben ist in der Regel eine große Herausforderung, da Banken beispielsweise mehr Sicherheiten verlangen als in der Vergangenheit. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig über die angebotenen Fördermöglichkeiten zu informieren. Den Kauf – und auch den Bau – von selbst genutzten Häusern und Wohnungen unterstützt das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz mit zinsverbilligten Darlehen, die über die Hausbank bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) beantragt werden. Maßgeblich für die Inanspruchnahme der Förderdarlehen ist die Höhe des Haushaltseinkommens. Nähere Informationen sind bei den zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltungen erhältlich.
 
Sind an der Immobilie Modernisierungsarbeiten notwendig, können zusätzlich Mittel aus dem Modernisierungsprogramm beantragt werden. Der Förderkatalog umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen: Von der nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts bis zur Einsparung von Energie. Die Höhe des zinsverbilligten Darlehens beträgt 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
 
Alternativ zu den Modernisierungsdarlehen gibt es die Möglichkeit einer Zuschussförderung bei Investitionen zwischen 2.000 und 10.000 Euro pro Wohnung. Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien, zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser und bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen können mit einem Zuschuss von maximal 2.500 Euro je Förderempfänger und Jahr gefördert werden.
 
Bei der Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums sind Einkommensgrenzen zu beachten. Wird eine vermietete Wohnung modernisiert, ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt. Für den Antrag über die Hausbank bei der LTH wird zuvor eine Bestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie benötigt, die von der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung ausgestellt wird.
 
Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH), Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Telefon 06131 4991-991, E-Mail: lth@lth-rlp.de. Weitere Informationen im Internet unter www.lth-rlp.de oder bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau i. d. Pfalz. Zuständige Sachbearbeiter, Frau Martina Jung, Tel.: 06341 940201, E-Mail: Martina.Jung@suedliche-weinstrasse.de. Herr Hans Zorn, Tel.: 06341 940202, E-Mail: Hans.Zorn@suedliche-weinstrasse.de

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