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Neustadt – Ergebnisse der Schwerverkehrskontrollen

Neustadt a. d. Weinstraße – Schwerverkehrskontrollwoche der Polizeidirektion Neustadt/Weinstr. an der Aumühle, B 39. Zw. Neustadt und Speyer, Gemarkung Neustadt
–      Lkw- Fahrer unter Drogeneinfluss
–      Untersagung der Weiterfahrt für insgesamt 4 Fahrzeugeinheiten
–      Sachverständiger vor Ort
Am Donnerstag, 25.09.09, führte die Polizeidirektion Neustadt, in Zusammenarbeit mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle für Gewerbeaufsicht, eine Schwerverkehrskontrolle auf der B 39, zwischen Neustadt und Speyer, in Höhe Aumühle, auf Neustadter Gemarkung durch. An der Kontrollstellen konnten 33 Fahrzeugeinheiten überprüft werden. 26 Fahrzeuge mussten beanstandet werden.
Sozialvorschriften
Alle Hände voll zu tun hatte die Sachbearbeiterin der SGD- Süd bei der Bewältigung der Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, die sog. „Sozialvorschriften“. Bei insgesamt 11 Fahrern stellte sie 32 Verstöße gegen die Tages-/Lenkzeit, fehlende Bescheinigungen für sog. berücksichtigunsfreie in 89 Einzelfällen und einen Verstoß gegen die tägliche Ruhezeit fest. Aufgrund der Häufung der Verstöße schließen sich entsprechende Betriebsprüfungen in den Unternehmen an.
Fahrer unter Drogeneinfluss- Fehlende Ladungssicherung- Untersagung der Weiterfahrt
Beim Fahrer eines Lkw`s mit Anhänger der eine landwirtschaftliche Zugmaschine auf dem Anhänger unzureichend gesichert beförderte, stellten die Kontrolleure drogenbedingte Ausfallerscheinungen fest. Der Fahrer musste zur Blutentnahme. Der Führerschein wurde vorläufig sichergestellt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gg. das Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet. Die landwirtschaftliche Zugmaschine musste abgeladen werden. Der Ersatzfahrer fuhr das Gespann weiter.
Wegen des Vergehens gg. das Pflichtversicherungsgesetz wurde ein Lkw an der Kontrollstelle aus dem Verkehr gezogen und stillgelegt.
Wegen des Verdachtes des Leistungsmissbrauch nach dem Sozialgesetzbuch muss sich ein Schrotthändler aus hiesigem Raum, der in gleicher Angelegenheit bereits auffällig war und ein Reisebusfahrer aus dem Landkreis Heidelberg verantworten. Die Beschäftigungsverhältnisse werden vom Hauptzollamt in Landau, von der Abteilung Finanzkontrolle- Schwarzarbeit, überprüft.
Einem Lkw-Fahrer einer Stuttgarter Spedition, der mit Kran ausgestattet war, wurde die Weiterfahrt untersagt. An der Profilierung des hinteren linken Reifens waren Reifenteile ausgebrochen. Das Reifengeflecht war teilweise sichtbar. Sowohl der Reifenmangel, als auch die unzureichende Sicherung dreier Betonfertigtreppen führte zu einem längeren Aufenthalt an der Kontrollstelle. Gg. 19.00 h konnte der Lkw, mit neuem Rad ausgestattet, und Nachsicherung der Ladung, die Kontrollstelle wieder verlassen.
Noch etwas länger stand der Sattelzug einer Spedition von der Bergstraße. Dieser hatte sogenannte „Stahlcoiles“ für die Autoindustrie geladen und diese nicht ausreichend gesichert. Aufgrund des Gefahrenpotentials, das von der Ladung ausging, musste ein Gutachter beauftragt werden. Zwischen den 10 geladenen „Coiles“, die teilweise übereinander gestapelt waren, bestand kein Formschluss. Die Paletten waren nur einseitig mit Antirutschmatten unterlegt. An den verwendeten Gurten lag keine messbare Vorspannkraft an. Insgesamt gesehen eine tickende Zeitbombe auf Rädern. Ein Bergungsunternehmen aus Landau wurde mit der Umladung/ Nachsicherung der Ladung, nach Vorgaben des Sachverständigen vor Ort, beauftragt. Der Transport verließ am späten Abend nach Freigabe durch die Polizeibeamten die Kontrollstelle.

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