Mainz – Mittlerweile liegen der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz neun Eilverfahren vor – auch fünf Klageverfahren sind schon anhängig -, in denen sich Landwirte, die EU-Agrarbeihilfen erhalten haben, dagegen wehren, dass ihre Daten im Internet veröffentlicht werden sollen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau plant, Ende April 2009 die Daten der Landwirte an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu melden zwecks Veröffentlichung in deren Internetportal. Genannt werden dabei der Name des Landwirts, Wohnort und die Höhe der jeweiligen Beihilfe. Das Internetportal ermöglicht mittels einer Suchmaske die gezielte Suche nach Beihilfeempfängern.
Die geplante Veröffentlichung beruht auf einer EG-Verordnung und stellt eine Maßnahme im Rahmen der sogenannten Transparenzinitiative der EU dar. Mit ihr sollen politische Entscheidungsprozesse transparenter gestaltet und die Verwendung finanzieller Mittel für jeden Bürger nachvollziehbar werden.
Die Landwirte erstreben in den Eilverfahren eine einstweilige Anordnung, mit der dem Ministerium aufgegeben wird, die Weitergabe bzw. Veröffentlichung ihrer Daten zu unterlassen. Die Veröffentlichung verstoße gegen Datenschutzrecht.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz hat in den Eilverfahren noch keine Entscheidung getroffen, aber dem Ministerium aufgegeben, bis zu einer Entscheidung die Veröffentlichung der Daten zu unterlassen.
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