Südl. Weinstraße / Rhein-Neckar – Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße fördert im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung insbesondere Maßnahmen der sozialen Bildung, die politische Jugendbildung, Schulung ehrenamtlicher Kräfte und die Jugendleiterausbildung. Antragsberechtigt sind hierzu die freien Träger der Jugendhilfe als auch die kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden.
Erster Kreisbeigeordneter und Jugenddezernent Nicolai Schenk weist darauf hin, dass diese Richtlinien und auch die entsprechenden Antragsformulare geändert wurden. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat in seiner Sitzung vom 26. Februar 2009 einstimmig die Neufassung der Richtlinien beschlossen. Schenk freut sich, dass durch die erschlossene Anhebung der Fördersätze eine Angleichung zu den Zuschusssätzen an die benachbarten Landkreise erfolgen konnte und alle in der außerschulischen Jugendarbeit Tätigen im Landkreis SÜW davon profitieren werden.
Zukünftig werden Maßnahmen der sozialen Bildung, der politischen Jugendbildung und Schulungen ehrenamtlicher Kräfte mit 1,50 Euro pro Tag und Teilnehmer gefördert. Jugendleiterausbildungen werden mit 3, Euro pro Tag und Teilnehmer gefördert. Ehrenamtliche Gruppenleiter können mit dem doppelten Tagessatz gefördert werden. Die neuen Richtlinien und Formulare können beim Jugendamt, Referat 53, Telefon 06341-940467/468 angefordert werden. Es gibt sie auch im Internet unter www.jugend-suew.de im Downloadbereich oder bei www.suedliche-weinstrasse.de unter Verwaltung, Abteilungen und Referate, Abteilung Jugend, Familie und Sport, Referat Jugendpflege, Schulsozialarbeit, Sport.