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Ludwigshafen -Landesentwicklungsprogramm tritt in Kraft

Ludwigshafen / Rhein-Neckar – Landesentwicklungsprogramm RLP (LEP IV) tritt morgen in Kraft: IHKs haben zehn Kernforderungen eingebracht
Das diesjährige „Mayener Forum“, das die Verwaltungsfachhochschule und das Innenministerium gemeinsam organisieren, beschäftigt sich heute mit dem Thema „Landesentwicklungsprogramm IV – Umsetzung in der Kommunalen Praxis“. Morgen soll das neue Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz nach über vier Jahren der Vorbereitung in Kraft treten. Die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) begrüßen, dass damit die lange Übergangsphase mit einer zu großen Zahl von Zielabweichungsverfahren zu Ende geht.
 
Die IHKs befürworten grundsätzlich Landesentwicklungsprogramme, sehen aber auch deutliche Kritikpunkte. So schränken diese Programme die unternehmerische Freiheit, die kennzeichnend für unsere Soziale Marktwirtschaft ist, in vielerlei Hinsicht ein. Um unnötiger Planwirtschaft und Bürokratie vorzubeugen, haben die Industrie- und Handelskammern jede einzelne Bestimmung des Entwurfs von LEP IV einer kritischen Überprüfung unterzogen und sich mit einer umfassenden Stellungnahme konstruktiv in die Diskussion eingebracht. Dabei wurden zehn Kernforderungen aufgestellt, die auch den Maßstab für die endgültige Bewertung von LEP IV durch die IHKs bilden:
 
Mehr Markt, weniger Staat!
Es muss klar sein, dass privates Engagement als Ausdruck der Eigenverantwortung und vor allem privatwirtschaftliche Angebote als Rückgrat der Sozialen Marktwirtschaft grundsätzlich staatlichem Handeln – soweit möglich – vorgehen. Dieser Grundsatz ist im Moment auch andernorts in Gefahr: Die bundesweit vorbildliche Regelung in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung zum Vorrang privatwirtschaftlicher Leistungserbringung vor öffentlichen Angeboten soll abgeschafft werden. Diese Entwicklung lehnen die IHKs ab.
 
An vielen Stellen waren die IHKs im Kampf gegen überbordende Bürokratie erfolgreich: In LEP IV sollten ursprünglich Bestimmungen aufgenommen werden, die unter anderem ein zweites Landesdenkmalschutzgesetz, eine zweite Wasserrahmenrichtlinie, ein zweites Fluglärmgesetz und ein zweites Landeswaldgesetz bedeutet hätten. Diese unnötige Dopplung, zum Teil sogar Verschärfung bestehender Vorschriften konnte verhindert werden.
 
 
Interkommunale Kooperation und Zentrale-Orte-Prinzip transparent überprüfen, Verwaltungsreform vorantreiben!
Gerade vor dem Hintergrund der unbefriedigenden Erfahrungen mit Kooperationen auf freiwilliger Basis in LEP III hatten sich die Industrie- und Handelskammern für noch mehr Verbindlichkeit bei der Interkommunalen Kooperation stark gemacht. Entsprechend bedauern sie es nun, dass das Gebot der Interkommunalen Kooperation gegenüber dem Entwurf nicht nur nicht verstärkt, sondern durch eine Abwertung vom Ziel zum Begründungstext sogar noch abgeschwächt worden ist. Auch abgestimmte Handlungskonzepte sind als strikte Fördervoraussetzung nicht mehr explizit genannt, sondern nur noch in einer Begründung. Auf verpflichtende Kooperation in verdichteten Räumen will man sogar ganz verzichten.
 
Gleichzeitig wurden die von den IHKs angemahnten objektiven Kriterien nicht aufgestellt, nach denen statt eines monozentralen Mittelzentrums ein mittelzentraler Verbund kooperierender Zentren geschaffen werden sollte. Die bestehenden Zuordnungen wurden dementsprechend größtenteils nicht überprüft oder sind nicht nachvollziehbar. Ein ursprünglich enthaltener Überprüfungsauftrag für die mittelzentralen Bereiche im Rahmen der Aufstellung des nächsten Landesentwicklungsprogramms wurde abgewertet und auf die Zeit nach der Verwaltungs- und Gebietsreform verschoben.
 
Die Kernforderung der IHKs bleibt: Interkommunale Zusammenarbeit kann nur ein erster Schritt sein. Die geschilderte Problematik zeigt deutlich, dass Rheinland-Pfalz darüber hinaus dringend eine Verwaltungsreform hin zu weniger staatlichen Ebenen und leistungsfähigeren Einheiten braucht. Parallel dazu müssen die Einstufungen im Zentrale-Orte-Konzept einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden.
 
Handelsvorschriften moderater anpassen, Business Improvement Districts (BIDs) nicht ausschließen! Durch das LEP IV werden großflächige Einzelhandelsansiedlungen mit mehr Verkaufsfläche an peripheren Standorten von Grundzentren deutlich erleichtert. Diese Erweiterungen (bis 2.000 qm Verkaufsfläche) werden besonders innerörtliche Versorgungsbereiche der Grundzentren zu spüren bekommen. Mehr Verkaufsfläche bedeutet im Handel nicht automatisch mehr Umsatz, so dass der Verdrängungswettbewerb weiter angeheizt wird mit klaren Vorteilen für großflächigere Vertriebsformen. Dies deckt sich nicht mit dem Ziel der wohnungsnahen Versorgung in LEP IV und ist auch angesichts der demografischen Entwicklung kritisch zu sehen.
 
Die Vorgaben von LEP IV sind hier deutlich weniger restriktiv als die der benachbarten Bundesländer. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen das auf die Bundesländergrenzen überschreitenden Metropolregionen hat. Betroffen sind hier der Raum Ahrweiler (Metropolregion Rhein-Ruhr), große Teile des rheinhessischen Bereichs (Metropolregion Rhein-Main) und die Vorder- und Südpfalz (Metropolregion Rhein-Neckar). Gerade für die Metropolregion Rhein-Neckar, die über eine einheitliche Planung verfügt und auch ein gemeinsames Einzelhandelskonzept erstellt hat, ist diese Frage von hoher Bedeutung. Es ist schwer vorstellbar, dass innerhalb einer Metropolregion unterschiedliche rechtliche Vorgaben zur Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten angewendet werden sollen.
 
Beim Thema BIDs ist die Landesregierung der Forderung der IHKs nachgekommen, sich zwar das wichtige Ziel der Innenstadtförderung vorzunehmen, den Weg dorthin aber offen zu lassen. Das Modell der BIDs wird nun auch explizit als ein möglicher Weg genannt.
 
Die verbleibenden sieben Kernforderungen
·        Stellenwert der Wirtschaft für die Landesentwicklung hervorheben!
·        Demografische Entwicklung nicht zur „selbsterfüllenden Prophezeiung“ werden lassen!
·        Entwicklungsgebiete und -schwerpunkte transparent überprüfen!
·        Ökonomie und Ökologie in Einklang bringen!
·        Energie: Nicht alles auf eine Karte setzen!
·        (Straßen-)Verkehr adäquat darstellen!
·        Schwerpunkte bei Zukunftsthemen anders setzen!
wurden in unterschiedlichem Maße berücksichtigt. Nähere Informationen enthält eine detaillierte Bewertung, die Sie auf der Homepage der IHK Pfalz www.pfalz.ihk24.de unter der Dokument-Nummer 24246 finden.
 
Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz stehen nach wie vor gerne für einen Dialog zu den angesprochenen Themen zur Verfügung. In manchen Bereichen wird ein solcher Dialog auch bereits ins Leben gerufen, wie zum Beispiel zur Neugestaltung des zentralörtlichen Konzepts.
 

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