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Worms – OB Kissel wiederspricht

Worms / Rhein-Neckar – „Oberbürgermeister Michael Kissel widerspricht entschieden dem in Pressemeldungen erweckten Eindruck, die Kommunen würden persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger verkaufen und damit Geld verdienen. Auch die Äußerungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz werden in diesem Zusammenhang zurückgewiesen.
Richtig ist, dass die kommunalen Meldebehörden bei einer einfachen Melderegisterauskunft auf Anfrage gesetzlich verpflichtet sind, Adressangaben auch an Dritte weiterzugeben. Dabei halten sich die Kommunen streng an die gesetzlichen Vorgaben und geben, wenn eine Name genannt wird, die Anschrift weiter. Dies dient beispielsweise dazu, dass Versandunternehmen Sendungen richtig zustellen können. Eine Weitergabe dieser Daten im automatisierten Verfahren ist ebenfalls gesetzlich klar geregelt und an Auflagen gebunden.
Die Kommunen erheben für diese Auskünfte Gebühren, die in der Regel noch nicht einmal ausreichen, den entsprechenden Verwaltungsaufwand zu decken. Darüber hinaus gehende Einnahmen werden nicht erzielt.
Wenn Dritte Meldeauskünfte missbrauchen und damit Handel betreiben, ist das illegal und muss verfolgt werden. Überlegungen, einem Missbrauch von Meldeauskünften mit geeigneten Mitteln zu begegnen, steht der Deutsche Städtetag aufgeschlossen gegenüber. Wenn es dazu erforderlich sein sollte, die gesetzlichen Regelungen über die Weitergabe von Daten zu ändern, müsste der Gesetzgeber hier handeln. Für die deutschen Städte ist der Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger ein kostbares Gut.“ 

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