• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Bad Dürkheim – 20-Jährige mit Messer verletzt

Bad Dürkheim / Rhein-Neckar – 20-Jährige von Ex-Freund mit Messer am Hals verletzt – Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen versuchten TotschlagsAm Dienstag, 12.08.08, gegen 15.45 Uhr, attackierte ein 21-jähriger Mann seine 20-jährige Ex-Freundin mit einem Messer und fügte ihr dabei eine 4 cm lange Schnittverletzung an der linken Halsseite zu. Nach Aussage der Ärztin im Krankenhaus war diese Verletzung nicht lebensbedrohlich, jedoch sei nur zufallsbedingt die Arterie nicht getroffen worden.Dem Messerangriff vorausgegangen war ein Streit zwischen dem ehemaligen Paar in der Wohnung des 21-Jährigen in Bad Dürkheim. Die Aussprache eskalierte, da der junge Mann von seiner schwangeren Ex-Freundin die Abtreibung verlangte, was diese ablehnte. Als die Schwangere nach dem Messerangriff verletzt zu Boden stürzte, trat der 21-Jährige ihr mehrmals in den Unterbauch und kniete sich auf ihren Hals. Schließlich konnte das Opfer aus der Wohnung flüchten und mit ihrem Auto in ein umliegendes Krankenhaus fahren, wo sie nach ambulanter Behandlung und gynäkologischer Untersuchung nach Hause entlassen werden konnte.Sofort nach Kenntnisnahme der Tat wurde die Wohnung des Tatverdächtigen durchsucht, wobei dieser jedoch nicht angetroffen werden konnte. Gegen 19 Uhr erfolgte dann seine vorläufige Festnahme durch die Fahnder im Stadtgebiet Bad Dürkheim. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Mordkommission der Zentralen Kriminalinspektion in Ludwigshafen geführt. Der Beschuldigte war bereits in den vergangenen Monaten schon mehrmals wegen massiven gewalttätigen Übergriffen auf seine Ex-Freundin polizeilich aufgefallen. In diesem Zusammenhang erfolgte schließlich auch im März 2008 eine sogenannte Gewaltschutzverfügung durch das Amtsgericht Ludwigshafen.  Der 21-Jährige wurde heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt und kam auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankenthal in Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung. Haftgründe sind Flucht- und Wiederholungsgefahr.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de