Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar (red/ak) – Auf die Ausbreitung der Vogelgrippe reagiert auch die Stadt Heidelberg mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen. Im Heidelberger Stadtgebiet sind bis dato keine infizierten Vögel gefunden worden. Infektionen des Menschen mit dem Vogelgrippevirus H5N8 wurden bislang weltweit nicht nachgewiesen. Bürger und Bürgerinnen sollten dennoch den Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen meiden. Dies gilt besonders für verendete Tiere.
Eine Liste mit den häufigsten Fragen zur Vogelgrippe vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) und die Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zur Vogelgrippe sind online zu finden auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de. Für Fragen steht außerdem die Veterinärabteilung des Bürgeramtes der Stadt Heidelberg unter Telefon 06221 58-17030 zur Verfügung.
Landesweite Stallpflicht für Geflügel
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat am gestrigen Donnerstag, 17. November 2016, für das ganze Land eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Zudem gelten präventive Biosicherheitsmaßnahmen wie verstärkte Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen und Geräten, innerhalb von Ställen, beim Betreten der Geflügelhaltungen sowie die Verwendung von Schutzkleidung. Sämtliche Regelungen gelten zunächst bis zum 31. Januar 2017.
Das Veterinäramt der Stadt Heidelberg hat beim Ausbruch der Vogelgrippe im Land den Zoo und den größten Geflügelbetrieb im Stadtgebiet informiert und sensibilisiert. Eine geplante Geflügelausstellung in Kirchheim hat die Stadt untersagt, zumal es sich um eine Kreisschau mit Tieren aus der Region gehandelt hätte. Im Heidelberger Zoo werden im Rahmen des bestehenden Monitorings grundsätzlich alle verstorbenen Vögel durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe untersucht.