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Mannheim – Stadt schafft Anreize für private Modernisierungen

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Alle Private, die ihr Gebäude im Bereich Untermühlaustraße modernisieren möchten, können ab jetzt steuerliche Vergünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten und somit Kosten sparen.

Die Stadt Mannheim hat den Bereich Untermühlaustraße (s. Anlage) förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Das bedeutet, dass private Immobilienbesitzer die ihr Gebäude sanieren beziehungsweise modernisieren möchten, den sogenannten Herstellungsaufwand bei vermieteten Wohnungen über einen Zeitraum von zwölf Jahren zu 100 Prozent abschreiben können. Wer als Eigentümer seine Immobilie selbst nutzt, kann den Herstellungsaufwand über zehn Jahre zu 90 Prozent abschreiben.

Alle Interessierte müssen folgendes beachten: Die Stadt Mannheim bescheinigt die Kosten, die steuerlich abgesetzt werden können. Dafür ist allerdings eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt vor Beginn der Maßnahme notwendig. Hier sind Angaben über Art und Umfang der Modernisierung beziehungsweise der Sanierung erforderlich. Auch die Originalrechnungen müssen nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden. Die Bescheinigung über die Höhe des Herstellungsaufwands wird dann zusammen mit der Einkommensteuererklärung dem zuständigen Finanzamt vorgelegt. Die Stadt Mannheim weist darauf hin, dass über die steuerliche Behandlung der bescheinigten Kosten ausschließlich das Finanzamt entscheidet.

Wer Interesse hat, kann bei der Stadt Mannheim weitere Informationen zum Sanierungsgebiet, zum Verfahren und zur Erteilung der Bescheinigung einholen. Ansprechpartner ist der Fachbereich Städtebau, Abteilung Stadterneuerung und Wohnbauförderung, Q 5, 14-22, 68161 Mannheim (Herr Zingler, Tel.: 0621/293-7859, Mail: rainer.zingler@mannheim.de)

Alle Private, die ihr Gebäude im Bereich Untermühlaustraße modernisieren möchten, können ab jetzt steuerliche Vergünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten und somit Kosten sparen.

Die Stadt Mannheim hat den Bereich Untermühlaustraße (s. Anlage) förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Das bedeutet, dass private Immobilienbesitzer die ihr Gebäude sanieren beziehungsweise modernisieren möchten, den sogenannten Herstellungsaufwand bei vermieteten Wohnungen über einen Zeitraum von zwölf Jahren zu 100 Prozent abschreiben können. Wer als Eigentümer seine Immobilie selbst nutzt, kann den Herstellungsaufwand über zehn Jahre zu 90 Prozent abschreiben.

Alle Interessierte müssen folgendes beachten: Die Stadt Mannheim bescheinigt die Kosten, die steuerlich abgesetzt werden können. Dafür ist allerdings eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt vor Beginn der Maßnahme notwendig. Hier sind Angaben über Art und Umfang der Modernisierung beziehungsweise der Sanierung erforderlich. Auch die Originalrechnungen müssen nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden. Die Bescheinigung über die Höhe des Herstellungsaufwands wird dann zusammen mit der Einkommensteuererklärung dem zuständigen Finanzamt vorgelegt. Die Stadt Mannheim weist darauf hin, dass über die steuerliche Behandlung der bescheinigten Kosten ausschließlich das Finanzamt entscheidet.

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