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Neustadt – Zensus 2011 startet ab 10. Mai 2011

Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Im Jahr 2011 findet die europaweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung statt. Ab 10. Mai beginnt die Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis. Sämtliche zu erhebende Daten werden auf den Stichtag, 9. Mai 2011 abgestellt.

Von den rund 110.000 Einwohnern im Landkreis Südliche Weinstraße werden etwa 18.000 Personen befragt, die an etwa 7.000 Anschriften gemeldet sind. Dazu werden rund 200 Erhebungsbeauftragte (Interviewer) eingesetzt. Zusätzlich befragt werden auch die in den so genannten Sonderbereichen (wie z. B. Senioren-, Studentenwohnheimen, Internate usw.) lebenden Bewohner.

Ziele der Befragung sind zum einen die Qualitätssicherung der Registerdaten und damit die Feststellung belastbarer amtlicher Einwohnerzahlen, zum anderen die Gewinnung zusätzlicher Strukturdaten wie beispielsweise zur Bildung, Ausbildung, Berufstätigkeit oder Migration. Diese Daten werden unter anderem für Infrastruktur- und Sozialplanungen (wie z.B. Verkehrsplanung, Bedarf an Kindertagesstätten, Schulen, Seniorenwohnheimen usw.).

Die Haushalte, die in die Stichprobenbefragung gefallen sind, werden in der nächsten Zeit in ihren Briefkästen einen Info Flyer und ein Anschreiben der Zensus-Erhebungsstelle der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße vorfinden. Die Befragung wird dann durch die von der Kreisveraltung bestellten Erhebungsbeauftragten ab 10. Mai stattfinden. Ende Juli 2011 müssen die Befragungen abgeschlossen sein. Die Erehebungsbeauftragten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und können sich mit einem entsprechenden Dienstausweis und dem Personalausweis ausweisen . In der Regel wird der Interviewer einen Termin zur Befragung vereinbaren. Die zu Befragenden haben die Möglichkeit, den Erhebungsbogen, der 46 Fragen umfasst, entweder gemeinsam mit dem Interviewer oder selbst auszufüllen. Bei Selbstausfüllung muss der Bogen innerhalb von 14 Tagen an die Erhebungsstelle frankiert zurückgeschickt oder mittels eines individuellen Aktivierungscodes online übermittelt werden. Die Erhebungsbeauftragten werden dazu entsprechend informieren. Der einfachste Weg ist, die Angaben direkt gegenüber dem Interviewer/in zu machen.

Die Erhebungsstelle des Landkreises Südliche Weinstraße befindet sich in einem abgeschotteten Zimmer, Zugang dazu haben ausschließlich die Mitarbeiter der Erhebungsstelle.

Neben der Haushaltsbefragung findet auch noch eine Gebäude- und Wohnungszählung. Jeder Haus- und/oder Wohnungseigentümer bekommt vom Statistischen Landesamt in Bad Ems einen Fragebogen auf dem Postweg zugeschickt.

Auskunftspflicht besteht sowohl für die Haushaltsbefragung wie auch für die Gebäude- und Wohnungszählung.

Für Rückfragen zum Zensus steht die Service-Hotline in Statistischen Landesamt in Bad Ems unter der Rufnummer 02630-714000 sowie die Erhebungsstelle unter der Nummer 06341-940400 zur Verfügung.

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