• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Landau – Informationen zur Gültigkeit von Bescheiden

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Informationen zur Gültigkeit von Bescheiden wiederkehrender Beiträge – Für den Ausbau von Straßen werden nach dem Kommunalabgabengesetz in Landau wiederkehrende Beiträge von Grundstückseigentümern erhoben. Neu ist nun, dass nur noch die Beitragspflichtigen in diesem Jahr einen Bescheid erhalten, bei denen im letzten Jahr eine Änderung in den Erhebungsgrundlagen vorgenommen wurde. Für alle anderen gilt weiterhin der letzte Bescheid bis zur nächsten Änderung. Die Anwohner, die beitragspflichtig sind, müssen bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheids den Betrag des zuletzt festgelegten Bescheides zahlen – bis zum 1. Februar 2011.

Mit dieser Bekanntmachung treten für die Beitragspflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre (§ 12 Absatz 4 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Landau in der Pfalz).

Gegen die Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann bei der
Stadtverwaltung Landau
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz

schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Bei den Beitragspflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Beitrag zum 1. Februar 2011 abgebucht.

 

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de