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Ludwigshafen – Sprengung von Geldausgabeautomaten – Mutmaßliche polnische Tätergruppe im Donnersbergkreis festgenommen!!

Ludwigshafen / Mainz / Kirchheimbolanden (ots) – Sprengung von Geldausgabeautomaten – Fünf mutmaßliche Bandenmitglieder festgenommen. Auch in der Metropolregion haben sich die Sprengungen gehäuft – MRN-News von der Sparkasse Vorderpfalz in Lu-Gartenstadt:

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Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ermitteln seit Dezember 2017 in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe gegen eine polnische Tätergruppierung, die im Verdacht steht, bundesweit Geldausgabeautomaten zu sprengen, um Bargeld zu erbeuten. Im Laufe der Ermittlungen gelang es den Ermittlern im Zusammenhang mit gesprengten Geldausgabeautomaten im Landkreis Karlsruhe ein von den Tätern benutztes Fahrzeug sicherzustellen. Durch die weiteren Ermittlungen gelang es, die Tatverdächtigen zu lokalisieren. Offensichtlich spähte die Gruppierung zunächst die Tatörtlichkeiten der Geldausgabeautomaten aus und traf dann Vorbereitungen für die eigentliche Tat. Nachdem sich die Gruppierung nicht nur in Baden-Württemberg sondern auch in Hessen und Rheinland-Pfalz bewegte, wurden die Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Mainz/ Rheinland-Pfalz und dem Polizeipräsidium Frankfurt/Hessen sowie weiteren hessischen Dienststellen geführt. In der Nacht zum 18. April 2018 wurden vier Beschuldigte bei der mutmaßlichen Tatausführung an einer Bank im Donnersbergkreis/Rheinland-Pfalz auf frischer Tat durch Spezialeinsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz festgenommen. Bei den Fahndungsmaßnahmen war auch ein Polizeihubschrauber von der Polizeihubschrauberstaffel aus Hessen eingesetzt. In dem von den Beschuldigten benutzten Fahrzeug konnte Tatwerkzeug aufgefunden und sichergestellt werden. Ein weiterer mutmaßlicher Tatbeteiligter wurde im Rahmen der anschließenden Ermittlungen in einer Wohnung im Kreis Bergstraße/Hessen festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle fünf Tatverdächtigen im Alter von 32, 35, 39, 40 und 41 Jahren Haftbefehl beantragt. Sie sollen im Laufe des Tages dem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden.

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