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Haßloch – Tödlicher Unfall am 15.08.2014 im “Holiday-Park” – Revisionsverhandlung

Haßloch / Landkreis Bad Dürkheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken verhandelt am 20.04.2018 in dem Strafverfahren wegen des tödlichen Unfalls eines 11-jährigen Mädchens im “Holiday-Park” in Haßloch am 15.08.2014 über die von der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und den Eltern des verstorbenen Kindes (als Nebenklägern) eingelegten Revisionen gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 27.07.2017.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) besuchte die Mutter gemeinsam mit ihrer damals 11-jährigen Tochter am Vormittag des 15.08.2014 den “Holiday-Park” in Haßloch. Dort entschlossen sie sich, das Fahrgeschäft “Spinning-Barrels” zu nutzen und betraten dazu den Bereich des Fahrgeschäfts mit einer dazugehörigen Plattform. Bei dem Versuch, sich dort in eine freie Gondel zu setzen, erkannte die Mutter, dass sich der Rückhaltebügel nicht öffnen ließ. Sie signalisierte daher ihrer Tochter, die Plattform wieder zu verlassen. In diesem Augenblick setzte sich das Fahrgeschäft in Bewegung. Das Mädchen kam zu Fall, stürzte in den Bewegungsbereich der Plattform und wurde von einer oder mehrerer dieser Plattformen erfasst und mitgeschleift. Das Kind wurde schwer verletzt und verstarb aufgrund dieser Verletzungen noch am Unfallort.
Der Bediener des Fahrgeschäfts ist durch das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die beiden weiteren Angeklagten, denen als Vorgesetzte des verurteilten Bedieners seitens der Staatsanwaltschaft unter anderem Verstöße gegen Überwachungs- und Kontrollpflichten zur Last gelegt werden, sind freigesprochen worden. Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat mit dem angefochtenen Urteil die Berufungen der Staatsanwaltschaft und der Eltern des getöteten Mädchens gegen diese Freisprüche verworfen. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat nun auf die Revisionen hin das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) auf mögliche Rechtsfehler zu überprüfen.

Quelle: Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

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